Zugangsbeitrag für Venedig

Am 25., 26., 27., 28., 29. und 30. April 2024, am 1., 2., 3., 4., 5., 11., 12., 18., 19., 25. und 26. Mai 2024, am 8., 9., 15., 16., 22., 23., 29. und 30f. Juni 2024 sowie am 6., 7., 13. und 14. Juli 2024 wird für den Besuch in Venedig ein Zugangsbeitrag erhoben, wenn man nicht zur Gruppe der Ausnahmefälle gehört, die einen Anspruch auf Zahlungsbefreiung nach sich ziehen. Zwischen 16.00 Uhr und 8.30 Uhr wird der Zugangsbeitrag nicht fällig. Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Befreiungsscheins erforderlich. Für in der Gemeinde Venedig ansässige und in der Gemeinde Venedig geborene Personen, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, ist es nicht erforderlich, eine Freistellungsbescheinigung zu erwerben, da sie ihren Anspruch durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, kann der Anspruch, wenn er nicht offensichtlich ist, durch Vorlage eines Dokuments nachgewiesen werden. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Behindertenausweis) und ihre Begleitperson können die Freistellung in Anspruch nehmen, indem sie den Ausweis vorlegen, ohne sich auf dem Portal registrieren zu müssen. Dasselbe gilt für Angehörige der Streitkräfte und der Polizei (einschließlich der Feuerwehr), die ihren Dienstausweis vorlegen.

Ausnahmen

Ausnahmen

Zu den Ausnahmen

Zahlung des Beitrags

Zahlung des Beitrags

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Der Zugangsbeitrag, einfach erklärt

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