Zugangsbeitrag für Venedig

Am 25., 26., 27., 28., 29. und 30. April 2024, am 1., 2., 3., 4., 5., 11., 12., 18., 19., 25. und 26. Mai 2024, am 8., 9., 15., 16., 22., 23., 29. und 30f. Juni 2024 sowie am 6., 7., 13. und 14. Juli 2024 wird für den Besuch in Venedig ein Zugangsbeitrag erhoben, wenn man nicht zur Gruppe der Ausnahmefälle gehört, die einen Anspruch auf Zahlungsbefreiung nach sich ziehen. Zwischen 16.00 Uhr und 8.30 Uhr wird der Zugangsbeitrag nicht fällig. Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Befreiungsscheins erforderlich.
Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Anmeldung und der Erwerb des entsprechenden Freistellungsvouchers erforderlich, mit Ausnahme folgender Fälle:
- Einwohner der Gemeinde Venedig und Personen, die in der Gemeinde Venedig geboren sind, können ihren Status durch Vorlage eines entsprechenden Ausweisdokuments nachweisen;
- Kinder unter 14 Jahren können ihren Altersstatus, wenn er nicht offensichtlich ist, durch Vorlage eines Dokuments nachweisen;
- Schüler und Studenten von Schulen aller Klassenstufen und von Universitäts- und Postgraduierteninstituten, die in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune tätig sind, können ihren Status durch Vorlage des von der Schule/Universität ausgestellten Ausweises nachweisen. Dies gilt jedoch unbeschadet der Möglichkeit der Anmeldung von Personen, die eine Einrichtung besuchen, die keine Ausweiskarten ausstellt;
- Personen, die gemäß Artikel 32 des Präsidialerlasses Nr. 223 vom 30. Mai 1989 im vorläufigen Bevölkerungsregister der Gemeinde Venedig eingetragen sind, können ihren Status durch Vorlage des von der Gemeinde Venedig erhaltenen Schreibens über die Eintragung nachweisen. In jedem Fall ist es möglich, die Anmeldung und den Erwerb des Freistellungsvouchers als Mitglied des vorläufigen Melderegisters vorzunehmen;
- Behinderte, die Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) sind, und ihre Betreuer können die Freistellung durch Vorlage dieses Ausweises in Anspruch nehmen. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, die Anmeldung von Personen vorzunehmen, die nicht im Besitz eines Europäischen Behindertenausweises sind;
- Angehörige der Streitkräfte und der Ordnungskräfte (einschließlich des Personals der Feuerwehr), die aus dienstlichen Gründen nach Venedig reisen, können ihren Status durch Vorlage des Dienstausweises nachweisen.

Ausnahmen

Ausnahmen

Zu den Ausnahmen

Zahlung des Beitrags

Zahlung des Beitrags

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Der Zugangsbeitrag, einfach erklärt

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