Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679 (im Folgenden auch als DSGVO bezeichnet)

Gemäß der EU-Verordnung 2016/679 und dem Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 150 vom 15.05.2018, mit dem die Kriterien und organisatorischen Modalitäten des Systems zum Schutz personenbezogener Daten der Gemeinde Venedig genehmigt wurden, werden in Bezug auf die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zugangsbeitrags zur Altstadt der Gemeinde Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune, die von der Abteilung Wirtschaft und Finanzen durchgeführt wird, die folgenden Informationen bereitgestellt:

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Gemeinde Venedig
Zuständiger Funktionär: Leiter der Abteilung Wirtschaft und Finanzen
direzionefinanziaria@pec.comune.venezia.it
Datenschutzbeauftragter: rpd@comune.venezia.it
rpd.comune.venezia@pec.it

2.Betroffene, Zweck, Rechtmäßigkeit (Rechtsgrundlage)

a) Von der Verarbeitung Betroffene:

  • natürliche Personen, die den Beitrag über die dafür vorgesehene Online-Plattform entrichten;
  • befreite/ausgeschlossene natürliche Personen, die keine Daten übermitteln müssen, um die Befreiung/den Ausschluss in Anspruch zu nehmen;
  • natürliche Personen, die über die Plattform die Befreiung/den Ausschluss von der Beitragspflicht beantragen;
  • natürliche Personen, die die Befreiung oder den Ausschluss von der Zahlung des Beitrags über alternative Formen beantragen;
  • natürliche Personen, deren Daten in Erfüllung der Verpflichtungen aus den Durchführungsbestimmungen zum Zugangsbeitrag verarbeitet werden, um die erforderlichen Kontrollen in Erfüllung der Durchführungsbestimmungen zum Zugangsbeitrag durchführen zu können.

b) Zwecke:

Die Zwecke der Verarbeitung beziehen sich auf die Erhebung einer kommunalen Abgabe (Zugangsbeitrag für die Altstadt von Venedig oder andere kleinere Inseln der Lagune) und bestehen in der steuerrechtlichen Notwendigkeit, die ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen durch die Betroffenen zu überprüfen (Überprüfung der geleisteten Zahlung oder der Richtigkeit der Angaben, um die Befreiung/Ausnahme von der Beitragspflicht in Anspruch nehmen zu dürfen).

c) Rechtmäßigkeit (Rechtsgrundlage):

Die Rechtmäßigkeit (Rechtsgrundlage) der Verarbeitung basiert auf folgenden Bedingungen: Erfüllung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse oder im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt, mit der die Gemeinde Venedig betraut ist (gemäß Art. 6, Abs. 1, Buchstabe e) DSGVO). Insbesondere sind folgende Rechtsgrundlagen hervorzuheben:

  • Artikel 1 Absatz 1129 des Gesetzes Nr. 145 vom 30. Dezember 2018, das der Gemeinde Venedig die Möglichkeit einräumt, durch eine gemäß Artikel 52 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 446 vom 15. Dezember 1997 zu erlassende Verordnung den Beitrag gemäß Artikel 4 Absatz 3 bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 23 vom 14. März 2011 für den Zugang zur Altstadt und zu den anderen kleineren Inseln der Lagune festzulegen und zu regeln;
  • Artikel 4 Absatz 3 bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 23 vom 14. März 2011, der die Landegebühr regelt;
  • Artikel 52 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 446 vom 15. Dezember 1997 zur Regelung der Regelungsbefugnis der Gemeinden und Provinzen;
  • Artikel 1 Absätze 161 ff. des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 zur Regelung der Fristen für die Feststellung der Nichtzahlung lokaler Steuern;
  • Artikel 16 und 17 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 472 vom 18. Dezember 1997, auf das Artikel 1 Absatz 161 des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 verweist;
  • Artikel 1 Absatz 164 ff. des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006, das die Fristen für die Erstattung von Steuern durch lokale Behörden regelt;
  • Artikel 1 Absätze 179 ff. des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006, Nr. 296, das die Möglichkeit regelt, die Feststellungsaufgaben an Beauftragte zu übertragen, die im „Register für die Feststellung und Erhebung der Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften” eingetragen sind, das beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen gemäß Artikel 53 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 446 vom 15. Dezember 1997 eingerichtet wurde;
  • Artikel 7 bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 267 vom 18. August 2000, das die Bestimmungen zu Verstößen gegen kommunale Vorschriften regelt;
  • Gemeindeverordnung zur Einführung und Regelung des Zugangsbeitrags mit oder ohne Beförderungsmittel zur Altstadt der Gemeinde Venedig und zu den anderen kleineren Inseln der Lagune, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 51 vom 12.09.2023 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
  • Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 249 vom 12. Dezember 2023, mit dem die Vereinbarungen zur Regelung der Beziehungen zu den Beförderungsunternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zugangsbeitrags genehmigt wurden;
  • Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 190 vom 16. September 2025, mit dem die Leitlinien für die versuchsweise Anwendung des Zugangsbeitrags im Jahr 2026 genehmigt wurden;
  • Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 254 vom 18. November 2025, mit dem die Höhe des Zugangsbeitrags für die versuchsweise Anwendung im Jahr 2026 festgelegt wurde;
  • Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 32 vom 24.2.2026 zur Regelung der Zahlungsmodalitäten für den Zugangsbeitrag;
  • Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 41 vom 5. März 2026, mit dem die Durchführungsbestimmungen für die versuchsweise Anwendung des Zugangsbeitrags für das Jahr 2026 genehmigt wurden;
  • Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 42 vom 5. März 2026, mit dem die Bereiche festgelegt wurden, in denen der Zugangsbeitrag für die Zwecke der Kontrolltätigkeit nicht erhoben wird.

3. Datenkategorien und deren Quelle

Die Verarbeitung betrifft folgende Kategorien personenbezogener Daten:

  • allgemeine Identifikationsdaten (wie Vorname, Nachname) bei Zahlung des Beitrags über das Portal;/li>
  • allgemeine Identifikationsdaten (wie Vorname, Nachname, Geburtsort und -datum, Wohnort), wenn diese ohne Authentifizierung mit SPID/CIE/CNS übermittelt werden;/li>
  • allgemeine Identifikationsdaten (wie Vorname, Nachname, Geburtsort und -datum, Steuernummer), wenn sie mit Authentifizierung durch SPID/CIE/CNS übermittelt werden;/li>
  • Kontaktdaten (wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer);/li>
  • Daten, die für eventuelle Kontrollen der Gründe erforderlich sind, die für den Ausschluss/die Befreiung von der Zahlung des Beitrags angegeben wurden./li>

Gemäß Art. 14 DSGVO werden Daten, die nicht direkt von den betroffenen Personen übermittelt wurden, über das Portal von dem antragstellenden Dritten bereitgestellt.

4. Verarbeitungsmethoden

Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der in Art. 5 der EU-Verordnung 2016/679 festgelegten Grundsätze und der in Kapitel III derselben Verordnung geregelten Rechte der betroffenen Person.

Die Verarbeitung erfolgt in elektronischer und papiergebundener Form und umfasst die Vorgänge oder Vorgangsabläufe, die zur Verfolgung der angegebenen Zwecke erforderlich sind.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere mit Hilfe der folgenden Instrumente und Verfahren:

  • Portal für den Erwerb des Nachweises über die Zahlung des Zugangsbeitrags oder für den Erwerb des Nachweises über die Befreiung/Ausnahme von der Zahlung;
  • IT-Instrumente und -Anwendungen, die bei den vor Ort durchgeführten Kontrollen verwendet werden;
  • Erfassung von Ersatzbescheinigungen/eidesstaatlichen Versicherungen während der vor Ort durchgeführten Kontrollen;
  • Überprüfung der gegebenenfalls vorgelegten Unterlagen für die Gewährung des Titels zum Ausschluss/zur Befreiung von der Zahlung des Zugangsbeitrags.

Der Verantwortliche führt keine Profiling-Aktivitäten durch.

Eventuelle amtliche Kontrollen der für den Ausschluss/die Befreiung abgegebenen Erklärungen können Gegenstand einer Verarbeitung sein und unterliegen den steuerrechtlichen Bestimmungen.

5. Sicherheitsmaßnahmen

Die Daten werden gemäß Art. 32 der EU-Verordnung 2016/679 unter Gewährleistung ihrer Sicherheit mit geeigneten Schutzmaßnahmen verarbeitet, um das Risiko der Zerstörung oder des Verlusts von Daten, der Veränderung, der unbefugten Weitergabe oder des versehentlichen oder illegalen Zugriffs zu verringern. Die Verarbeitung erfolgt durch natürliche Personen, die zur Durchführung der entsprechenden Verfahren befugt sind.

6. Datenweitergabe

Die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, können gemäß den einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder vertraglichen Verpflichtungen an Dritte, sowohl öffentliche als auch private, weitergegeben werden, jedoch ausschließlich im Rahmen der Überprüfung der Gründe, die für den Ausschluss/die Befreiung von der Zahlung des Beitrags angegeben wurden. Falls erforderlich, werden Dritte vom Verantwortlichen gemäß Art. 28 der DSGVO zu Auftragsverarbeitern ernannt. Die betroffene Person kann jederzeit eine aktuelle Liste aller vom Verantwortlichen benannten Auftragsverarbeiter anfordern.

7. Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Die Daten werden auf einer IT-Infrastruktur verarbeitet, die unter Verwendung von Cloud-Lösungen außereuropäischer Anbieter implementiert wurde, die gemäß den Bedingungen von Art. 45 der DSGVO vertraglich angemessen geregelt sind.

8. Verpflichtung zur Angabe personenbezogener Daten

Die Angabe der Daten ist obligatorisch. Werden diese Daten nicht angegeben, ist es nicht möglich, den für den Zugang zur Altstadt von Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune erforderlichen Berechtigungsnachweis zu erhalten.

9. Aufbewahrungsfrist für Daten

Die Daten der Zahler auf der entsprechenden Plattform werden bis zum 5. Jahr nach dem Tag der Zahlung aufbewahrt, was gemäß Art. 1, Absatz 164 des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 die Frist für die Beantragung der Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beträge darstellt.

Die Daten der Personen, für die ein Ausschluss-/Befreiungstitel beantragt wurde und die bei der Kontrolle vor Ort nicht anwesend sind, werden um 24:00 Uhr des letzten Tages der Gültigkeit des Titels gelöscht.

Die Daten der Personen, deren Anwesenheit im Gebiet registriert wird, werden bis zum 31. Dezember des 5. Jahres nach der Kontrolle aufbewahrt, gemäß Art. 1, Absatz 161, des Gesetzes vom 27. Dezember 2006, Nr. 296, für die Ausstellung von Steuerbescheiden, die die Gemeinde zustellen muss, wenn sie feststellt, dass der für die Befreiung/Ausnahme angegebene Grund nicht wahrheitsgemäß ist.

10. Rechte der betroffenen Person

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als betroffene Person die in den Artikeln 15/22 Kapitel III der EU-Verordnung 2016/679 vorgesehenen Rechte ausüben, insbesondere das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, auf deren Berichtigung, Einschränkung oder Löschung sowie auf Widerspruch gegen deren Verarbeitung, sofern keine berechtigten Gründe seitens des Verantwortlichen vorliegen.

Zu diesem Zweck können Sie sich an folgende Stelle wenden: Comune di Venezia, Direttore Area Economia e Finanza und an den Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 der EU-Verordnung 2016/679.

Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen und/oder Änderungen bei der Datenverarbeitung, wie oben beschrieben, wird der Verantwortliche, Gemeinde Venedig, der betroffenen Person alle weiteren notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

11. Recht auf Beschwerde

Gemäß den Bestimmungen von Art. 77 der EU-Verordnung 2016/679 kann die betroffene Person im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes gegen diese Verordnung eine Beschwerde bei der italienischen Aufsichtsbehörde – Garante per la protezione dei dati personali – einreichen, unbeschadet aller anderen Formen von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.