Gemäß der EU-Verordnung 2016/679 und dem Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 150 vom 15.05.2018, der die Kriterien und Organisationsmethoden des Systems zum Schutz personenbezogener Daten der Stadt Venedig genehmigt hat, werden die folgenden Informationen in Bezug auf die Datenverarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit der vom Verwaltungsbereich Wirtschaft und Finanzen ausgeführten Umsetzung des Beitrags für den Zugang zur Altstadt von Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune bereitgestellt:
Datenverantwortlicher: | Stadtverwaltung von Venedig |
Zuständiger Funktionär: |
Bereichsleiter Wirtschaft und Finanzen direzionefinanziaria@pec.comune.venezia.it |
Datenschutzbeauftragter: |
rpd@comune.venezia.it rpd.comune.venezia@pec.it |
Der Zweck der Verarbeitung besteht in der Erhebung einer kommunalen Steuer (Zugangsbeitrag zur Altstadt der Gemeinde Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune) und ergibt sich aus der Notwendigkeit, die korrekte Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen durch die betroffenen Personen zu überprüfen (Überprüfung der geleisteten Zahlungen oder der Wahrhaftigkeit der Erklärungen, um in den Genuss des Steuerausschlusses/der Steuerbefreiung zu kommen).
Die Bedingungen für die Rechtmäßigkeit (Rechtsgrundlage) der Verarbeitung sind wie folgt: Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Venedig übertragen wurde (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO).
Dabei sind insbesondere die folgenden Rechtsgrundlagen von Bedeutung:
Die Verarbeitung betrifft die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:
Gemäß Artikel 14 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die Daten, wenn sie nicht direkt von den betroffenen Personen übermittelt wurden, über das Portal von dem anfragenden Dritten weitergeleitet werden.
Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit den in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Grundsätzen und den Rechten der betroffenen Person, wie sie in Kapitel III der genannten Verordnung geregelt sind.
Die Datenverarbeitung erfolgt mithilfe von Computern und auf Papier und umfasst die für die Verfolgung der angegebenen Zwecke erforderlichen Vorgänge oder Vorgangsreihen.
Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere mithilfe der folgenden Instrumente und Verfahren:
Der Datenverantwortliche führt keine Profilierung durch.
Eventuelle von Amts wegen durchgeführte Kontrollen der Erklärungen zum Zweck des Ausschlusses/der Befreiung können nach der Überprüfung des Zugangs zur Altstadt Venedig durchgeführt werden und sind in den Steuervorschriften geregelt.
Die Daten werden verarbeitet, indem gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 ihre Sicherheit durch geeignete Schutzmaßnahmen gewährleistet wird, um die Risiken der Zerstörung oder des Verlusts von Daten, der Veränderung, der unbefugten Weitergabe oder des unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Zugriffs zu verringern. Die Datenverarbeitung wird von den natürlichen Personen durchgeführt, die zur Durchführung der entsprechenden Verfahren befugt sind.
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten können unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder vertraglichen Verpflichtungen ausschließlich im Rahmen der Überprüfung des Vorliegens der mitgeteilten Gründe für den Ausschluss/die Befreiung von der Zahlung der Abgabe an öffentliche und private Drittparteien weitergegeben werden.
Erforderlichenfalls werden vom Datenverantwortlichen Dritte als Datenverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO benannt. Die betroffene Person kann jederzeit eine aktualisierte Liste aller vom Datenverantwortlichen benannten Datenverarbeiter anfordern.
Die Daten werden mithilfe einer IT-Infrastruktur verarbeitet, die unter Verwendung von CloudLösungen außereuropäischer Anbieter implementiert wird, die in Übereinstimmung mit den Bedingungen von Artikel 45 DSGVO angemessen beauftragt wurden.
Die Angabe der Daten ist obligatorisch, und bei Nichtangabe dieser Daten ist es nicht möglich, die erforderliche Genehmigung für den Zugang zur Altstadt von Venedig oder den anderen kleineren Inseln der Lagune zu erhalten.
Die Daten der Zahlungspflichtigen auf der Plattform werden bis zum fünften Jahr nach dem Tag der Zahlung aufbewahrt. Dies ist die Frist gemäß Artikel 1 Absatz 164 des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006, um die Rückerstattung der gezahlten und nicht fälligen Beträge zu beantragen.
Die Daten von Personen, für die eine Ausschluss-/Freistellungsbescheinigung beantragt wurde und deren Anwesenheit bei der Kontrolle auf dem Gemeindegebiet nicht festgestellt wird, werden um Mitternacht des letzten Tages der Bescheinigungsgültigkeit gelöscht.
Die Daten der Personen, deren Anwesenheit im Gemeindegebiet registriert wird, werden bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach der Kontrolle aufbewahrt. Dies ist die Frist gemäß Artikel 1 Absatz 161 des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 für die Ausstellung der Steuerbescheide, die die Gemeinde zustellen muss, wenn sie feststellt, dass der für den Ausschluss/die Freistellung angegebene Grund nicht der Wirklichkeit entspricht.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie als betroffene Person die in Art. 15/22 Kapitel III der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechte ausüben, insbesondere das Recht auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, auf deren Berichtigung, Einschränkung oder Löschung und auf Widerspruch gegen ihre Verarbeitung, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe seitens des Datenverantwortlichen vor
Zu diesem Zweck können Sie an folgenden Ansprechpartner wenden: Stadtverwaltung Venedig, Abteilungsleiter Wirtschaft und Finanzen, sowie an den Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) 2016/679.
Im Falle von Ereignissen und/oder Änderungen bei der Datenverarbeitung, wie oben dargestellt, wird der Datenverantwortliche, die Gemeinde Venedig, der betroffenen Person alle weiteren notwendigen Informationen zukommen lassen.
Gemäß Artikel 77 der Verordnung (EU) 2016/679 kann die betroffene Person im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Verordnung selbst eine Beschwerde bei der italienischen Aufsichtsbehörde „Garante per la protezione dei dati personali“, d. h. dem Datenschutzbeauftragten einreichen, unbeschadet anderer administrativer oder gerichtlicher Rechtsmittel.