Gemäß der EU-Verordnung 2016/679 und dem Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 150 vom 15.05.2018, mit dem die Kriterien und organisatorischen Modalitäten des Systems zum Schutz personenbezogener Daten der Gemeinde Venedig genehmigt wurden, werden in Bezug auf die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zugangsbeitrags zur Altstadt der Gemeinde Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune, die von der Abteilung Wirtschaft und Finanzen durchgeführt wird, die folgenden Informationen bereitgestellt:
| Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: | Gemeinde Venedig |
| Zuständiger Funktionär: |
Leiter der Abteilung Wirtschaft und Finanzen direzionefinanziaria@pec.comune.venezia.it |
| Datenschutzbeauftragter: |
rpd@comune.venezia.it rpd.comune.venezia@pec.it |
Die Zwecke der Verarbeitung beziehen sich auf die Erhebung einer kommunalen Abgabe (Zugangsbeitrag für die Altstadt von Venedig oder andere kleinere Inseln der Lagune) und bestehen in der steuerrechtlichen Notwendigkeit, die ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen durch die Betroffenen zu überprüfen (Überprüfung der geleisteten Zahlung oder der Richtigkeit der Angaben, um die Befreiung/Ausnahme von der Beitragspflicht in Anspruch nehmen zu dürfen).
Die Rechtmäßigkeit (Rechtsgrundlage) der Verarbeitung basiert auf folgenden Bedingungen: Erfüllung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse oder im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt, mit der die Gemeinde Venedig betraut ist (gemäß Art. 6, Abs. 1, Buchstabe e) DSGVO). Insbesondere sind folgende Rechtsgrundlagen hervorzuheben:
Die Verarbeitung betrifft folgende Kategorien personenbezogener Daten:
Gemäß Art. 14 DSGVO werden Daten, die nicht direkt von den betroffenen Personen übermittelt wurden, über das Portal von dem antragstellenden Dritten bereitgestellt.
Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der in Art. 5 der EU-Verordnung 2016/679 festgelegten Grundsätze und der in Kapitel III derselben Verordnung geregelten Rechte der betroffenen Person.
Die Verarbeitung erfolgt in elektronischer und papiergebundener Form und umfasst die Vorgänge oder Vorgangsabläufe, die zur Verfolgung der angegebenen Zwecke erforderlich sind.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere mit Hilfe der folgenden Instrumente und Verfahren:
Der Verantwortliche führt keine Profiling-Aktivitäten durch.
Eventuelle amtliche Kontrollen der für den Ausschluss/die Befreiung abgegebenen Erklärungen können Gegenstand einer Verarbeitung sein und unterliegen den steuerrechtlichen Bestimmungen.
Die Daten werden gemäß Art. 32 der EU-Verordnung 2016/679 unter Gewährleistung ihrer Sicherheit mit geeigneten Schutzmaßnahmen verarbeitet, um das Risiko der Zerstörung oder des Verlusts von Daten, der Veränderung, der unbefugten Weitergabe oder des versehentlichen oder illegalen Zugriffs zu verringern. Die Verarbeitung erfolgt durch natürliche Personen, die zur Durchführung der entsprechenden Verfahren befugt sind.
Die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, können gemäß den einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder vertraglichen Verpflichtungen an Dritte, sowohl öffentliche als auch private, weitergegeben werden, jedoch ausschließlich im Rahmen der Überprüfung der Gründe, die für den Ausschluss/die Befreiung von der Zahlung des Beitrags angegeben wurden. Falls erforderlich, werden Dritte vom Verantwortlichen gemäß Art. 28 der DSGVO zu Auftragsverarbeitern ernannt. Die betroffene Person kann jederzeit eine aktuelle Liste aller vom Verantwortlichen benannten Auftragsverarbeiter anfordern.
Die Daten werden auf einer IT-Infrastruktur verarbeitet, die unter Verwendung von Cloud-Lösungen außereuropäischer Anbieter implementiert wurde, die gemäß den Bedingungen von Art. 45 der DSGVO vertraglich angemessen geregelt sind.
Die Angabe der Daten ist obligatorisch. Werden diese Daten nicht angegeben, ist es nicht möglich, den für den Zugang zur Altstadt von Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune erforderlichen Berechtigungsnachweis zu erhalten.
Die Daten der Zahler auf der entsprechenden Plattform werden bis zum 5. Jahr nach dem Tag der Zahlung aufbewahrt, was gemäß Art. 1, Absatz 164 des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 die Frist für die Beantragung der Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beträge darstellt.
Die Daten der Personen, für die ein Ausschluss-/Befreiungstitel beantragt wurde und die bei der Kontrolle vor Ort nicht anwesend sind, werden um 24:00 Uhr des letzten Tages der Gültigkeit des Titels gelöscht.
Die Daten der Personen, deren Anwesenheit im Gebiet registriert wird, werden bis zum 31. Dezember des 5. Jahres nach der Kontrolle aufbewahrt, gemäß Art. 1, Absatz 161, des Gesetzes vom 27. Dezember 2006, Nr. 296, für die Ausstellung von Steuerbescheiden, die die Gemeinde zustellen muss, wenn sie feststellt, dass der für die Befreiung/Ausnahme angegebene Grund nicht wahrheitsgemäß ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als betroffene Person die in den Artikeln 15/22 Kapitel III der EU-Verordnung 2016/679 vorgesehenen Rechte ausüben, insbesondere das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, auf deren Berichtigung, Einschränkung oder Löschung sowie auf Widerspruch gegen deren Verarbeitung, sofern keine berechtigten Gründe seitens des Verantwortlichen vorliegen.
Zu diesem Zweck können Sie sich an folgende Stelle wenden: Comune di Venezia, Direttore Area Economia e Finanza und an den Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 der EU-Verordnung 2016/679.
Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen und/oder Änderungen bei der Datenverarbeitung, wie oben beschrieben, wird der Verantwortliche, Gemeinde Venedig, der betroffenen Person alle weiteren notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Gemäß den Bestimmungen von Art. 77 der EU-Verordnung 2016/679 kann die betroffene Person im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes gegen diese Verordnung eine Beschwerde bei der italienischen Aufsichtsbehörde – Garante per la protezione dei dati personali – einreichen, unbeschadet aller anderen Formen von Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.