Nein, für die im Jahr 2025 vorgesehenen Anwendungstage müssen Personen, die an von CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungseinrichtungen anerkannten Sportwettkämpfen teilnehmen, lediglich eine Freistellung beantragen.
Die Person, die die Befreiung beantragt, muss sich mit SPID, CIE oder CNS authentifizieren.
Die Freistellung gilt auch für die Begleitperson der Gruppe. Der QR-Code-Voucher kann einmalig sein (kumulativ) und erfordert keine Angabe des Vor- und Nachnamens aller Gruppenmitglieder, die am Wettkampf teilnehmen. Es reicht aus, die Anzahl der Gruppenmitglieder anzugeben, sofern sie gemeinsam unterwegs sind, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert werden zu können; andernfalls muss bei Personen, die unabhängig voneinander unterwegs sind, das Feld „Bescheinigungsinhaber hinzufügen“ ausgefüllt werden.