Bezahlung Des Zugangsbeitrags

Als ersten Versuch kann ich ihn in der Rubrik Voucher abrufen suchen und, wenn die Suche erfolglos ist, auf Informationsanfrage Zugangsbeitrag Venedig zugreifen und das entsprechende Formular ausfüllen.

Es ist obligatorisch, die Belege, die die Zahlung des Zugangsbeitrags oder die Freistellung bescheinigen, aufzubewahren und gegebenenfalls den von der Stadtverwaltung mit der Durchführung der Kontrollfunktionen beauftragten Personen vorzulegen. 

Der Zugangsbeitrag muss vor dem Besuch zur Altstadt von Venedig, einschließlich am selben Tag, bezahlt werden. 

Personen, die beabsichtigen, die Altstadt von Venedig an den Tagen der versuchsweisen Anwendung für das Jahr 2024 zu besuchen, dort jedoch nicht übernachten, müssen sich über die spezifische Computer-App anmelden und - mit Ausnahme der in der Verordnung vorgesehenen Ausschluss- und Freistellungsbedingungen - den entsprechenden Beitrag entrichten. Die Anmeldung erfolgt durch Eingabe des Vor- und Nachnamens des Besuchers in das Formular unter dem Link http://cda.ve.it/de oder in der entsprechenden App. 
Wenn Sie sich angemeldet haben, können Sie wählen, ob Sie den Voucher mit QR-Code und Reservierungscode herunterladen oder eine E-Mail an die E-Mail-Adresse der angemeldeten Person erhalten möchten.
 

Ja, versuchsweise für das Jahr 2024 wird der Zugangsbeitrag von 16:00 bis 8.30 Uhr des folgenden Tages NICHT erhoben und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für das Jahr 2024 wird der Antrag auf Freistellung und/oder Zahlung des Zugangsbeitrags versuchsweise an den folgenden Tagen, von 8:30 bis 16:00 Uhr, gelten: 

  • 25, 26, 27, 28, 29, 30 aprile
  • 1, 2, 3, 4, 5, 11, 12, 18, 19, 25, 26 maggio
  • 8, 9, 15, 16, 22, 23, 29, 30 giugno
  • 6, 7, 13, 14 luglio

 

Lediglich als Restmaßnahme werden auf dem Piazzale Roma und auf dem Vorplatz des Bahnhofs Venedig-Santa Lucia Bezahlstellen zur Verfügung stehen.

Durch Vorzeigen des Vouchers mit QR-Code.

Ja, indem Sie Besuchsdaten aus dem Kalender online auswählen.

Die QR-Code-Voucher sind auf einen Namen ausgestellt.

Ja.

Der Antrag auf Freistellung und die Zahlung können kumuliert werden.

Ja, bei Tabakwarenhändlern, die Mitglied des Italienischen Tabakwarenverbands (PuntoLis) sind, oder über WhatsApp, indem Sie den untenstehenden QR-Code verwenden.

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Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass Sie nicht zu einer der Ausnahmekategorien gehören, müssen Sie, um den Zugangscode für Venedig zu erhalten, das Datum Ihres Besuchs aus dem Kalender online auswählen, die Anzahl der zahlenden Besucher und der Minderjährigen (0-14 Jahre) angeben, die freien Zugang haben, und dann wird der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet. Geben Sie die Namen der Besucher und die Daten für den Versand der Tickets ein - E-Mail-Adresse und Telefonnummer -, die für die Übermittlung der Tickets und im Falle einer Rückgabe oder Stornierung des Vouchers verwendet werden. 

Vom Zugangsbeitrag Freigestellte/Ausgenommene Personen

Für den Besuch von Venedig, an den Tagen, an denen die Zugangskontrolle versuchsweise gilt, sind Personen mit Wohnsitz in Venetien von der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit, aber sie müssen sich anmelden (außer für Kinder unter 14 Jahren, diejenigen, die in der Gemeinde Venedig geboren sind und Inhaber eines Behindertenausweises (Disability Card) und Begleitperson, für die eine Anmeldung nicht erforderlich ist), indem sie einen Freistellungsnachweis (Voucher mit QR-Code) über das Portal, unter dem Link: http://cda.ve.it/de, oder eine spezielle Anwendung beantragen.

Nein, für die Anwendungstage, die für 2024 vorgesehen sind, müssen Freunde und Bekannte, die Einwohner der Altstadt von Venedig oder der Inseln besuchen, nicht zahlen, solange sie im Besitz eines Freistellungsvouchers sind, für dessen Aktivierung der Einwohner verantwortlich wird. 

Nichtansässige Eigentümer von Immobilien oder Teilzeitnutzungsrechten sowie die Familienmitglieder ihres Haushalts müssen lediglich einen Freistellungsvoucher erwerben, der so lange gültig ist, wie das Eigentum besteht, und der in jedem Fall jährlich zu erneuern ist (vorausgesetzt, die Grundsteuerzahlung (IMU) wurde entrichtet). Der Antrag auf Freistellung muss nicht bei jedem einzelnen Zugang gestellt werden, sondern es besteht lediglich die Verpflichtung, den Freistellungsvoucher bei jeder Kontrolle vorzulegen.

Nein, nichtansässige Eigentümer von Immobilien oder Teilzeitnutzungsrechten sowie die Familienmitglieder ihres Haushalts müssen einen Freistellungsvoucher erwerben, der so lange gültig ist, wie das Eigentum besteht, und der in jedem Fall jährlich zu erneuern ist (vorausgesetzt, die Grundsteuerzahlung (IMU) wurde entrichtet). Der Antrag auf Freistellung muss nicht bei jedem einzelnen Zugang gestellt werden, sondern es besteht lediglich die Verpflichtung, den Freistellungsvoucher bei jeder Kontrolle vorzulegen. Bei Teilzeitnutzungsrechten ist der Voucher für den Zeitraum der Teilzeitnutzung gültig.

Nein, für die im Jahr 2024 vorgesehenen Anwendungstage müssen Sie lediglich eine Freistellung bei der Altstadt der Gemeinde Venedig beantragen, wie in Art. 5 Absatz 1 Buchstabe (w) der Verordnung zur Festlegung und Regelung des Zugangsbeitrags angegeben. 

Nein, für die im Jahr 2024 vorgesehenen Anwendungstage müssen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Verwandten oder Verschwägerte bis zum 3. Grad lediglich die Freistellung beantragen (unter Angabe des Verwandtschaftsgrades), wie in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe (t) der Verordnung zur Festlegung und Regelung des Zugangsbeitrags angegeben.

Um den eigenen Status nachzuweisen, muss der in der Stadt übernachtende Besucher, wenn er den QR-Code nicht von der Unterkunft erhalten hat, den QR-Code-Voucher auf der dafür vorgesehenen Plattform erwerben und die Unterkunft angeben, in der er übernachten wird.

Nein, in Venedig geborene Personen müssen keine Freistellung beantragen und/oder den Zugangsbeitrag entrichten, aber sie müssen bei einer eventuellen Kontrolle ihren Status nachweisen, indem sie ein Ausweisdokument vorlegen, das ihre Geburt in Venedig belegt.

Für Tagesbesuche in Venedig an den Tagen, an denen die Zugangskontrolle versuchsweise gilt, sind sie von der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit, müssen jedoch einen Antrag auf Freistellung stellen:

  • Touristen, die in Einrichtungen der Gemeinde Venedig übernachten
  • Vorübergehende Einwohner
  • Einwohner Venetiens
  • Personen mit einer nachgewiesenen Behinderung und ihre Begleitperson, wenn kein Behindertenausweis (Disability Card) vorhanden ist
  • Personen, die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung benötigen, 
  • Begleitpersonen oder Besucher von Patienten im Krankenhaus oder in einer Einrichtung zur sozialen bzw. medizinischen Betreuung
  • Sportler für CONI-Sportveranstaltungen in der Altstadt
  • Personen, die aus Justizgründen zu öffentlichen Ämtern in der Altstadt vorgeladen werden
  • Mieter, Ehegatten, Verwandte bis zum dritten Grad und Personen, die die Einwohner der Altstadt besuchen. 

Die vollständige Liste der Freistellungen ist in Artikel 5 der Verordnung enthalten.

Im Falle einer Kontrolle müssen Einwohner oder in der Gemeinde Venedig geborene Personen und Minderjährige unter 14 Jahren lediglich einen Ausweis vorlegen. Bei behinderten Personen (und etwaigen Begleitpersonen) ist der Behindertenausweis vorzulegen. Für Angehörige der Streitkräfte und der Polizei (einschließlich der Feuerwehr): der entsprechende Dienstausweis.   

 

Nein, Sie müssen den Freistellungsvoucher erwerben, und zwar über die Karte „Ich muss aus anderen Gründen Zugang erhalten“.

Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer können, wenn sie nicht im Besitz des Europäischen Behindertenausweises sind, einen Ausschluss-/Freistellungsnachweis (Voucher mit QR-Code) über das Portal unter dem folgenden Link oder die entsprechende App erhalten: http://cda.ve.it  

Die Einwohner der Gemeinde Venedig sind von der Zahlung des Zugangsbeitrags und von der Beantragung einer Freistellung befreit und können bei einer eventuellen Kontrolle ihren Status durch Vorlage eines Ausweises, der ihren Zustand bescheinigt, nachweisen.

Ausgeschlossene/freigestellte Personen, mit Ausnahme von Einwohnern und in Venedig geborenen Personen, Minderjährige unter 14 Jahren, Inhaber eines Behindertenausweises (Disability Card) und sowie Angehörigen der Streitkräfte und der Polizei (einschließlich Feuerwehrangehörigen), müssen eine Ausschluss-/Freistellungsnachweis (Voucher mit QR-Code) über das Portal unter dem Link: https://cda.ve.it/de/ oder einen entsprechenden Antrag erwerben.

Berufstätige, die nicht in der Gemeinde Venedig wohnen und nicht dort geboren sind, Angestellte und Selbständige, einschließlich Pendler, mit einer festen (auch vorübergehenden) Betriebsstätte in der Altstadt oder auf den anderen kleineren Inseln in der Lagune können einen dauerhaften Voucher erwerben, der mit den Gültigkeitsdaten (Aufenthalt) der Freistellung übereinstimmt. Berufstätige, die sich für ihre Arbeit gelegentlich in die Altstadt begeben müssen, müssen sich anmelden und einen Voucher erwerben, der für die Tage gilt, an denen der Zugangsbeitrag fällig ist. Erst nach einer Überprüfung, die den Zugang nach Venedig belegt, können weitere Informationen zum Nachweis des Beschäftigungsstatus angefordert werden.

Personen mit Wohnsitz in der Region Venetien sind von der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit und müssen eine Freistellung beantragen.

Nein, sie müssen nicht zahlen und sich nicht anmelden lassen. Wenn der Status nicht offensichtlich ist, kann bei der Kontrolle ein Ausweisdokument verlangt werden. 

Nein, für die im Jahr 2024 vorgesehenen Anwendungstage müssen Personen, die an von CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungseinrichtungen anerkannten Sportwettkämpfen teilnehmen, lediglich eine Freistellung beantragen, wie in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe (j) der Verordnung für die Festlegung und Regelung des Zugangsbeitrags angegeben.
Die Freistellung gilt auch für die Begleitperson der Gruppe. Der QR-Code-Voucher kann einmalig sein und erfordert keine Angabe des Vor- und Nachnamens aller Gruppenmitglieder, die am Wettkampf teilnehmen. Es reicht aus, die Anzahl der Gruppenmitglieder anzugeben, sofern sie gemeinsam unterwegs sind, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert werden zu können; andernfalls muss bei Personen, die unabhängig voneinander unterwegs sind, das Feld „Bescheinigungsinhaber hinzufügen“ ausgefüllt werden. 
 

Mittels Selbstzertifizierung, Bescheinigung oder Erklärung durch die Person selbst oder durch Dritte.

Das hängt davon ab, zu welcher Ausnahmekategorie Sie gehören. 

Allgemeine Fragen

Es obliegt den Verwaltungsorganen der Stadt Venedig, in den kommenden Monaten weitere Maßnahmen für die mögliche Anwendung des Zugangsbeitrags in den Jahren nach 2024 zu beschließen.

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, die Internet-Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung von Venedig auf den folgenden Websites zu verfolgen: 

https://live.comune.venezia.it/

https://cda.ve.it/de/

Nein, für das Jahr 2024 ist die Laufzeit der Zugangsgebühr beendet.

Die Gemeinde Venedig hat jedem Beherbergungsbetrieb eine individuelle E-Mail mit einer personalisierten Informationsbroschüre für den Endkunden des Beherbergungsbetriebs zugesandt, in der Anweisungen zum Erhalt der Freistellung enthalten sind.

Nein, wenn Sie in einem der Beherbergungsbetriebe auf dem Gebiet der Gemeinde Venedig wohnen (Hotels, B&B, Zimmervermietungen), müssen Sie lediglich einen Befreiungscode erhalten bzw beantragen. Wenn Ihr Besuch jedoch keine Übernachtung in einer Unterkunft auf dem Gebiet der Gemeinde Venedig beinhaltet, müssen Sie den Zugangsbeitrag entrichten.

Es wurde festgestellt, dass es notwendig ist, für das Jahr 2024 eine erste Anwendungsphase auf experimenteller Basis für den Zugangsbeitrag zu starten, um dessen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt einer besseren Steuerung des Touristenzustroms - auch im Hinblick auf die Förderung eines vorbildhaften Verhaltens beim Zugang zur Altstadt Venedig und die Abschreckungswirkung auf ungeplante Tagesbesuche - sowie der Organisation der öffentlichen Dienstleistungen zu überprüfen.
Für das Jahr 2024 gilt versuchsweise die Anmeldung und Zahlung des Zugangsbeitrags (mit Ausnahme der Ausschluss- und Befreiungsbedingungen):
1) Ausschließlich für die geplanten Daten, in der Zeit von 8:30 bis 16:00 Uhr.
2) Für den Zugang zur Altstadt Venedig und NICHT für die kleineren Inseln der Lagune
3) In festgelegter Form und in Höhe von 5,00 €. 

Der Kunde muss sich an seinen Beherbergungsbetrieb wenden, um sich beraten zu lassen.

Nein, denn es ist eine Kurtaxe zu entrichten. Sie müssen trotzdem den Freistellungsgutschein mit QR-Code erwerben, auf dem Sie nur die Tage angeben, an denen Sie die Altstadt besuchen möchten, wenn diese in die Antragstage fallen.

Nein, denn es ist eine Kurtaxe zu entrichten. Sie müssen trotzdem den Freistellungsvoucher mit QR-Code erwerben, der die Tage der Übernachtung angibt (vom Tag der Anreise bis zum Tag der Abreise).

In der Gemeinde Venedig müssen alle Gäste, die in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Zimmervermietung, B&B usw.) übernachten, die Kurtaxe entrichten, die direkt vom Betreiber des entsprechenden Betriebs eingezogen wird. Die Steuer wird berechnet, indem für jeden Gast der von der Gemeinde festgesetzte Satz auf die Anzahl der Übernachtungen in der Einrichtung (bis maximal 5 Nächte) angewendet wird.
Der Zugangsbeitrag wird als Alternative zur Kurtaxe erhoben und richtet sich an alle, die die Altstadt betreten, ohne in einer Unterkunft in der Gemeinde Venedig zu übernachten, vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen oder Freistellungen.

Bei einer eventuellen Kontrolle muss der Nutzer seinen neuen Wohnsitz angeben, der von der Stadtverwaltung überprüft wird. Wenn Sie ein Dokument wünschen, das Ihre neue Adresse bescheinigt, können Sie eine kostenlose Wohnsitzbescheinigung für den Antragsteller oder dessen Familie von der Website dime.comune.venezia.it/servizio/certificati herunterladen.

Er ist durch das Tragen einer Weste und/oder eines Ausweises eindeutig zu erkennen. 

Nein, er kann lediglich für das/die gewünschte(n) Datum(en) verwendet werden. 

Die versuchsweise Einführung für das Jahr 2024 sieht keine Anwendung des Konzepts eines täglichen Besucherschwellenwerts vor, der als die Anzahl der Zugänge verstanden wird, bei deren Überschreitung der fällige Beitrag unterschiedliche hoch ausfallen kann.

Die Stadtverwaltung kann die in der Gesetzgebung vorgesehenen Instrumente zur Beitreibung von Steuerhinterziehung und -umgehung einsetzen und insbesondere Prüfungen, Inspektionen und Besuche durch befugtes Personal an den wichtigsten Zugangsstellen der Stadt durchführen. Das Bußgeld beträgt zwischen 50 und 300 Euro (+10 Euro Zugangsbeitrag).

Nein.

Vom Tag der Anreise bis zum Tag der Abreise im Beherbergungsbetrieb.

Zur Förderung eines nachhaltigen und bewussten Tourismus sowie der Anwendung bewährter Praktiken im Bereich des Tourismus hat die Stadtverwaltung die Festlegung des Beitrags für den Zugang zur Altstadt von Venedig und zu den anderen kleineren Inseln der Lagune eingeführt. Es handelt sich um einen Beitrag, der gemäß nationaler Vorschriften festgelegt wurde (Artikel 4 Absatz 3a der Gesetzesverordnung 23/2011, Gesetz 145/2018, Gesetz 122/2010).
Die Anwendung des Beitrags hat eine Regulierung der Touristenströme zur Folge, und die Einnahmen werden zur Finanzierung tourismusbezogener Maßnahmen verwendet, einschließlich solcher, die der Erhaltung, Nutzung und Wiederherstellung lokaler Kultur- und Umweltgüter und der damit verbundenen lokalen öffentlichen Dienstleistungen dienen.
Für das Jahr 2024 ist versuchsweise kein Antrag auf Freistellung oder Zahlung des Zugangsbeitrags für Reisende zu einer der kleineren Inseln in der Lagune vorgesehen.

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Wenn der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, der Lebensgefährte, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad zu Besuch sind, haben sie Anspruch auf eine Freistellung.  (In der ersten versuchsweisen Umsetzung für das Jahr 2024 wird der Zugangsbeitrag NICHT auf die kleineren Inseln angewandt, die in der Verordnung ausgewiesen sind.)

Das Verwandtschaftsverhältnis 3. Grades besteht u. a. mit dem Urgroßvater, Onkel, Neffen, während das Schwägerschaftsverhältnis 3. Grades u. a. mit dem Urgroßvater, Onkel, Neffen des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners usw. besteht.

  • - Ja, im Falle eines einzelnen Antragstellers.
  • - Nein, wenn es sich um Personen handelt, die einer organisierten Gruppe angehören. Der QR-Code-Voucher kann einmalig sein und erfordert keine Angabe des Vor- und Nachnamens aller Gruppenmitglieder. Stattdessen wird er auf den Namen des Gruppenleiters ausgestellt und es reicht aus, die Anzahl der Gruppenmitglieder anzugeben, sofern sie gemeinsam unterwegs sind, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert werden zu können. Diese Gruppenvoucher können von Fremdenverkehrsämtern ausgestellt werden, die sich am speziellen Übereinkommen beteiligt haben. 

Ja, für geplante Anwendungstage gilt die Freistellung bzw. die Zahlung des Zugangsbeitrags für den ganzen Tag.

Die mehrkanalige und mehrsprachige Plattform ist seit dem 16. Januar 2024 aktiv. Die Website-Adresse lautet https://cda.ve.it/de/

Geltungsbereich Des Zugangsbeitrags

Personen, die über den Bahnsteig 1 des Bahnhofs Santa Lucia zur Anlegestelle San Giobbe fahren, müssen weder einen Freistellungsnachweis erwerben, noch den Zugangsbeitrag entrichten. 

Vom Zugangsbeitrag ausgenommen sind: das gesamte Festland, die kleineren Inseln, Tronchetto und die Hafenanlegestelle. Darüber hinaus sind die Bereiche Piazzale Roma, Fondamenta Santa Chiara, Fondamenta Santa Lucia und San Giobbe, wie in den Anhängen A und B im Detail hervorgehoben, ausgenommen. 

Fans, die die speziell dafür vorgesehenen Linien benutzen (in der Regel diejenigen, die vom Festland abreisen und direkt am Penzo-Stadion ankommen), müssen nicht zahlen und müssen keine Freistellung beantragen.

Nein, vorausgesetzt, dies geschieht auf dem kürzesten Weg vom Piazzale Roma zum Bahnhof Santa Lucia und, um San Giobbe zu erreichen, über den Bahnsteig 1 des Bahnhofs Santa Lucia. 

Lido di Venezia (einschließlich Alberoni und Malamocco), Pellestrina, Murano, Burano, Torcello, Sant'Erasmo, Mazzorbo, Mazzorbo, Vignole, S. Andrea, La certosa, S. Servolo, S. Clemente, Poveglia, Sacola.

Die Inseln San Michele und Giudecca gehören zum Umfang der antiken Stadt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2024 auf experimenteller Basis weder die Registrierung noch die Zahlung des Zugangsbeitrags für Besucher einer der kleineren Inseln der Lagune vorgesehen ist.

Nein, für das Jahr 2024 ist versuchsweise weder die Anmeldung, noch die Zahlung des Zugangsbeitrags für Reisende zu einer der kleineren Inseln in der Lagune vorgesehen.

Die Zahlung des Beitrages gilt ausschließlich für den Zugang zur Altstadt der Gemeinde Venedig und den anderen kleineren Inseln der Lagune. Daher gilt der für den Zugang zur Stadt Venedig gezahlte Beitrag auch für den Zugang zu den kleineren Inseln der Lagune (In Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 236 vom 23. November 2023 der STADTREGIERUNG wird der Zugangsbeitrag NICHT auf die kleineren Inseln angewandt, die in der Verordnung genannt werden)

Der Beitrag ist nicht fällig, wenn Sie nur die kleineren Inseln besuchen, ohne die Altstadt zu besichtigen. Bei der Organisation der Kontrollen wird diesen Fällen Rechnung getragen.

Ja, für die im Jahr 2024 vorgesehenen Anwendungstage, wenn sie nicht unter die Ausnahme- (Art. 4 der Verordnung) bzw. Freistellungsbedingungen (Art. 5 der Verordnung) fallen. Wenn die Feier einen Einwohner betrifft, können dieser oder einer seiner Familienmitglieder die Einladung aussprechen und die Freistellung bestätigen.

Stornierungen Und Erstattungen

Sie können den Zahlungvoucher abrufen, indem Sie die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer in das dafür vorgesehene Feld eingeben, je nachdem, welche Daten Sie bei der Anmeldung und der Zahlung angegeben haben.

 

 

Es ist möglich, den Voucher bis zum Vortag zu stornieren, indem Sie auf die Bestätigungs-E-Mail klicken (über den Link am Ende der E-Mail) oder den in der E-Mail angegebenen Reservierungscode eingeben. 
Im Falle einer Zahlung ist es möglich, eine Rückerstattung bis zum Vortag zu beantragen, indem man den Reservierungscode eingibt, der in der E-Mail mit der Zahlungsbestätigung angegeben ist oder auf dem Ticket unter dem Reservierungscode angegeben ist, und die gezahlten Beträge werden dann dem gleichen Zahlungsmittel gutgeschrieben. 
Durch die Stornierung des Vouchers werden alle bezahlten Voucher desselben Reservierungsvorgangs storniert.

Bei Erstattungsanträgen, die ab dem Gültigkeitsdatum des Beitrags gestellt werden und in jedem Fall innerhalb der in Artikel 1 Absatz 164 des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 festgelegten Frist eingereicht werden müssen, sind entsprechende Unterlagen beizufügen. Solche Anträge können gestellt werden, indem man Erstattungsantrag Zugangsbeitrag Venedig aufruft und das entsprechende Formular ausfüllt.

Schüler/Studenten, Schulklassen Oder Organisierte Gruppen

Die Zahlung des Zugangsbeitrags wird nicht fällig für Studenten/Schüler, auch nicht für Pendler, von Schulen aller Arten und Stufen, Universitäten und Postgraduierteninstituten, die ihren Sitz in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune haben.  (In der anfänglichen versuchsweisen Umsetzung für das Jahr 2024 wird der Zugangsbeitrag NICHT auf die kleineren Inseln angewandt, die in der Verordnung genannt sind)

Studenten/Schüler, die nicht in der Gemeinde Venedig wohnen und nicht dort geboren sind, einschließlich Pendler, von Bildungseinrichtungen aller Arten und Stufen mit ständigem Sitz in der Altstadt können einen Jahresvoucher; alternativ zur Anmeldung kann der Status auch durch Vorlage des Schul- bzw. Hochschulausweises nachgewiesen werden, sofern dieser von der entsprechenden Bildungseinrichtung ausgestellt wurde. Schüler, die an einer Bildungsreise oder einem Besuch teilnehmen, müssen sich anmelden und erhalten einen Voucher, der nur für die Tage gültig ist, an denen der Zugangsbeitrag zu entrichten ist.

Lehrer müssen den Zugangsbeitrag nicht bezahlen, da sie sich als Arbeitnehmer registrieren und den QR-Code-Voucher erhalten können. Für die Begleitperson hingegen gibt es keine spezifische Befreiung, so dass sie, wenn sie nicht unter die Bedingungen des Ausschlusses (Art. 4) und der Freistellung (Art. 5) fällt, den Beitrag zahlen muss. Wenn Sie unter die Ausschluss- (Art. 4) und Freistellungsbedingungen (Art. 5) fallen, müssen Sie den QR-Code-Voucher Ihrem Befreiungsfall entsprechend erwerben.

Nein, für die im Jahr 2024 vorgesehenen Anwendungstage müssen sie nur die Freistellung beantragen, wie in Art. 5 Abs. aa) der Verordnung für die Festsetzung und Regelung des Zugangsbeitrags festgelegt. Die Inanspruchnahme dieser Freistellung bedeutet nicht, dass alle Mitglieder der Gruppe, die an der Bildungsreise oder dem Besuch teilnehmen, mit Vor- und Nachnamen angegeben werden müssen, sondern es reicht aus, die Anzahl der Mitglieder der Gruppe anzugeben, sofern die Mitglieder gemeinsam reisen, so dass sie im Falle einer Kontrolle als Gruppe identifiziert werden können.

  • - Sie kann von einem Reisebüro über die entsprechende Vereinbarung erfolgen, wobei nur der Name des Gruppenleiters angegeben wird.
  • - Andernfalls kann sie für kleine Gruppen auf https://cda.veneziaunica.it/de durch Eingabe der Namen aller Gruppenmitglieder durchgeführt werden.

Wer Den Zugangsbeitrag Bezahlen Muss

Ja, für die im Jahr 2024 vorgesehenen Anwendungstage müssen Sie den Zugangsbeitrag entrichten, wenn Sie nicht unter die Ausnahme- (Art. 4) und Freistellungsbedingungen (Art. 5) fallen und kein Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte, Verwandter oder Verschwägerter bis zum 3. Grad sind. Die Freistellung kann in jedem Fall durch einen Verwandten des Verstorbenen beantragt werden, der in der Altstadt wohnt und die Freistellung übermittelt.

Nein, da dieser Ausschluss von der Beitragszahlung nur für Haushaltsmitglieder von Personen gilt, die nachweislich in derselben Gemeinde Grundsteuer (IMU) gezahlt haben und damit den Einwohnern gleichgestellt sind, und somit nur für natürliche Personen gilt.

Ja, für die Anwendungstage, die im Jahr 2024 vorgesehen sind, müssen Personen, die verheiratet, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad von Einwohnern auf dem Festland der Gemeinde Venedig sind, den Beitrag für den Zugang zur Altstadt zahlen, wenn sie nicht zu den Personen gehören, die unter die Ausnahme- (Art. 4) und Freistellungsbedingungen (Art. 5) fallen.

Nein, die derzeitige Regelung sieht keine Befreiung für Personen vor, die mit dem Bus nach Venedig kommen und die ZTL-Gebühr entrichten müssen.

Nein, die Inhaber der Venezia Unica-Karte sind nicht von der Anmeldung und/oder der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit, wenn sie nicht unter die Bedingungen der Ausnahmen (Art. 4) oder Freistellung (Art. 5) fallen.

Für das Jahr 2024 beträgt der Zugangsbeitrag versuchsweise 5,00 € für alle Personen, die nicht unter die Ausnahme- und Freistellungsbedingungen fallen.

Die Zahlung des Zugangsbeitrags muss von jedem entrichtet werden, der die Altstadt besucht, mit Ausnahme der vorgesehenen Ausschlussfälle

Nein, für 2024 wird der Beitrag versuchsweise immer 5,00 € betragen.

Nein. Für das Jahr 2024 gibt es versuchsweise keine unterschiedlichen Beträge des Zugangsbeitrags in Abhängigkeit von der Zeitspanne zwischen der Zahlung des Zugangsbeitrags und dem geplanten Zugang.