Häufig gestellte Fragen

Wir weisen darauf hin, dass die FAQ (Häufig gestellte Fragen) zur Anwendung des Zugangsbeitrag für das Jahr 2026 derzeit aktualisiert werden. Wir weisen darauf hin, dass die Fälligkeitstermine für den Zugangsbeitrag für das Jahr 2026 wie folgt sind:

Vom Zugangsbeitrag Freigestellte/Ausgenommene Personen

Nein, für die im Jahr 2025 vorgesehenen Anwendungstage müssen Personen, die an von CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungseinrichtungen anerkannten Sportwettkämpfen teilnehmen, lediglich eine Freistellung beantragen.

Die Person, die die Befreiung beantragt, muss sich mit SPID, CIE oder CNS authentifizieren.


Die Freistellung gilt auch für die Begleitperson der Gruppe. Der QR-Code-Voucher kann einmalig sein (kumulativ) und erfordert keine Angabe des Vor- und Nachnamens aller Gruppenmitglieder, die am Wettkampf teilnehmen. Es reicht aus, die Anzahl der Gruppenmitglieder anzugeben, sofern sie gemeinsam unterwegs sind, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert werden zu können; andernfalls muss bei Personen, die unabhängig voneinander unterwegs sind, das Feld „Bescheinigungsinhaber hinzufügen“ ausgefüllt werden. 


Alternativ ist es für jedes einzelne Gruppenmitglied möglich, eine Bescheinigung/Ersatzerklärung an Eides statt auszufüllen, seinen Befreiungsgrund anzugeben und ein Ausweisdokument beizufügen. 

Ja, an den Tagen, an denen die Zugangsabgabe erhoben wird, müssen Personen, die in Venetien geboren wurden, aber in einer anderen Region wohnen, ein Zahlungsnachweis erwerben, sofern sie nicht unter die Ausnahmen gemäß Artikel 4 oder 5 fallen.

 

 

Nein, Sie müssen den Befreiungsgutschein erwerben, indem Sie die Karte „Ich muss aus anderen Gründen Zugang erhalten“ auswählen, oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausfüllen, in der Sie Ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

Personen mit Behinderung und deren Begleiter, falls sie nicht im Besitz der Europäischen Behindertenkarte sind, können einen Befreiungsgutschein mit QR-Code erhalten oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausfüllen, in der sie ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

Nein, Personen im Alter zwischen 0 und 13 Jahren müssen weder bezahlen noch sich registrieren. Wenn der Status nicht offensichtlich ist, kann bei der Kontrolle ein Ausweisdokument verlangt werden. 

An den Tagen, an denen der Beitrag gilt, sind Verwandte und Verschwägerte bis zum 1. Grad von natürlichen Personen, die Wohnimmobilien (NICHT zur touristischen Vermietung bestimmt) besitzen und die sich in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune befinden, von der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit und müssen lediglich die Befreiung beantragen, indem sie sich mit SPID, CIE oder CNS authentifizieren oder eine Bescheinigung/Ersatzerklärung an Eides statt ausfüllen, ihren Befreiungsfall erklären und ein Ausweisdokument beifügen.

Durch Ausfüllen einer Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung, in der Sie Ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

Das hängt davon ab, zu welcher Ausnahmekategorie Sie gehören. 

Nein, an den Tagen, an denen der Zugangszuschlag gilt, sind Verwandte und Schwiegerverwandte bis zum 3. Grad eines Universitätsstudenten, die die Altstadt der Stadt Venedig betreten, um der Verteidigung der Abschlussarbeit beizuwohnen, befreit und müssen die Befreiung beantragen, indem sie die Karte „Ich muss aus anderen Gründen Zugang erhalten“ verwenden oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausfüllen, in der sie ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

Nein, die beiden Positionen sind nicht vergleichbar.

Das Timesharing, das das Recht auf Befreiung vom Zugangsbeitrag gewährt, ist jenes, das in Artikel 69, Absatz 1, Buchstabe a) des Verbrauchergesetzbuches (Gesetzesdekret 206/2005) vorgesehen ist, d.h. ein Vertrag, durch den eine natürliche Person gegen Entgelt das Recht zur Nutzung einer oder mehrerer Wohnungen für einen bestimmten Zeitraum erwirbt.

Immobiliengesellschaften werden gegründet, um eine bessere Verwaltung des Immobilienvermögens zu gewährleisten, aber sie gewähren ihren Gesellschaftern keinerlei Nutzungsrecht an der Immobilie, weder gegen Entgelt noch unentgeltlich. Daher sind keine der in Artikel 69, Absatz 1, Buchstabe a) des Verbrauchergesetzbuches vorgesehenen Bedingungen erfüllt.

Da die Immobilie der Gesellschaft gehört (die auch der einzige IMU-Steuerpflichtige ist), können die Gesellschafter außerdem nicht als indirekte Eigentümer betrachtet werden. Somit ist auch die Bedingung für den Ausschluss vom Zugangsbeitrag gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe d) der Gemeindeverordnung nicht erfüllt, nämlich die Anwesenheit von nicht ansässigen Eigentümern oder Timesharing-Eigentümern (natürliche Personen) und den Mitgliedern ihres Haushalts, die die IMU in der Gemeinde Venedig zahlen.

Daraus folgt, dass die Gesellschafter von Immobiliengesellschaften, die Immobilien in der Gemeinde Venedig besitzen, den Zugangsbeitrag zahlen müssen, es sei denn, sie fallen unter andere Ausnahmeregelungen.

Im Falle einer Kontrolle müssen Einwohner oder in der Gemeinde Venedig Geborene, Einwohner von Venetien und Kinder unter 14 Jahren einen Ausweis vorlegen, der ihren Status bestätigt. Personen, die im Register der temporären Bevölkerung eingetragen sind, müssen die Mitteilung über die Annahme des Antrags auf Eintragung in das Register der vorübergehend ansässigen Bevölkerung vorlegen. Schüler aller Schulstufen sowie Studenten von Universitäten und postuniversitären Einrichtungen, die ihren Sitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune haben und nicht unter die Ausnahmefälle fallen, für die lediglich die Vorlage des Ausweises ausreicht, müssen einen Identifikationsausweis (Badge o.ä.) der Einrichtung, der sie angehören, oder eine von derselben Einrichtung oder von der Website des Ministeriums für Bildung und Verdienste (Link https://anist.istruzione.gov.it/) ausgestellte Erklärung vorlegen, die den tatsächlichen Status eines eingeschriebenen und teilnehmenden Studenten bestätigt. Personen mit Behinderungen (und gegebenenfalls eine Begleitperson) müssen den Behindertenausweis vorlegen. Für Angehörige der Streitkräfte und der Strafverfolgungsbehörden (einschließlich der Feuerwehr), das die Altstadt von Venedig aus dienstlichen Gründen betritt, ist die Vorlage des entsprechenden Dienstausweises erforderlich.

Nein, an den Tagen, an denen der Zugangszuschlag gilt, ist die zu einem öffentlichen Amt in der Altstadt geladene Person von der Zahlung befreit und muss die Befreiung beantragen, indem sie die Karte „Ich muss aus anderen Gründen Zugang erhalten“ verwendet oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausfüllt, in der sie ihren Befreiungsfall angibt und einen Ausweis beifügt.

Nein, am 23. und 24. Mai erhalten die Teilnehmer/Crews der 50. Vogalonga einen QR-Code vom Organisationskomitee, der im Falle einer Kontrolle zusammen mit einem Ausweis vorgezeigt werden muss.

Nein, an den Öffnungstagen der Bootsmesse Venedig 2026, vom 27. bis 31. Mai, sind Besucher der Bootsmesse von der Zahlung befreit.

Wenn dies von den Kontrollbehörden verlangt wird, müssen Besucher ihr namentliches Zutrittsticket zur Bootsmesse vorzeigen, oder für Aussteller der Veranstaltung den namentlichen Aussteller-PASS, und auf Anfrage ein Dokument vorlegen, das die Zuordnung des Tickets zur Person überprüfbar macht.

Nein, an den Tagen, an denen der Zugangszuschlag gilt, müssen Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, denen Dienstwohnungen zugewiesen sind, und deren Familienmitglieder lediglich die Befreiung beantragen, indem sie sich mit SPID, CIE oder CNS authentifizieren, oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausfüllen, in der sie ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

 

 

Nein, an den Tagen, an denen der Zugangszuschlag gilt, müssen Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, denen Dienstwohnungen zugewiesen sind, lediglich die Befreiung beantragen, indem sie sich mit SPID, CIE oder CNS authentifizieren, oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausfüllen, in der sie ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

Für den Zugang nach Venedig an den Tagen, an denen die Testphase aktiv ist, sind Besucher von der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit, müssen jedoch verpflichtend einen Befreiungsgutschein beantragen oder eine Bescheinigung/Ersatzerklärung an Eides statt ausfüllen, indem sie ihren Befreiungsgrund erklären und ein Ausweisdokument beifügen:

  • Touristen, die in Unterkünften in der Gemeinde Venedig übernachten
  • Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit Sitz im historischen Zentrum von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune
  • Selbstständige/Freiberufler/Unternehmer, die gelegentlich beruflich ins historische Zentrum von Venedig oder auf die kleineren Inseln kommen
  • Die Athleten und ihre Begleiter, die die Altstadt und die anderen kleineren Inseln der Lagune betreten, um an Sportwettkämpfen teilzunehmen, die vom CONI, seinen Verbänden oder von Sportförderungsorganisationen anerkannt sind;
  • Verwandte ersten Grades von Personen, die im historischen Zentrum oder auf den kleineren Inseln der Lagune wohnen
  • Eigentümer von Wohnimmobilien im historischen Zentrum von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune (und ihre Familienmitglieder)
  • Verwandte ersten Grades des Verstorbenen, die an der Beerdigung teilnehmen
  • Eigentümer von Immobilien, für die sie die IMU zahlen, und ihre Familienmitglieder
  • Mieter von Wohnimmobilien in der Gemeinde Venedig
  • Angestellte öffentlicher Verwaltungen, denen Dienstwohnungen in Venedig zugewiesen wurden, und ihre Familienmitglieder
  • Personen, die Bewohner Venedigs besuchen
  • Schüler auf Schulreisen
  • Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen (sofern sie nicht im Besitz der Europäischen Behindertenausweises sind)
  • Personen, die eine Therapie machen oder eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen
  • Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen begleiten
  • Beamte und Behördenvertreter aus dienstlichen Gründen
  • Personen, die Gefängnisse besuchen
  • Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte ersten Grades von Personen, die in sozialen Einrichtungen untergebracht sind
  • Prozessbeteiligte oder Zeugen in Gerichtsverfahren in Venedig
  • Personen, die zu Amtsgeschäften in

Für die vollständige Liste der Befreiungen siehe Artikel 5 der Satzung oder besuchen Sie die Seite https://cda.veneziaunica.it/esenzioni.

Ausgeschlossene/befreite Personen, mit Ausnahme von Einwohnern und in Venedig Geborenen, Personen, die im Register der vorübergehend ansässigen Bevölkerung eingetragen sind, Einwohnern von Venetien, Minderjährigen unter 14 Jahren, Inhabern der Europäischen Behindertenkarte (Disability Card) und deren Begleiter, Schülern aller Schulstufen sowie Universitäts- und Postgraduiertenschülern, die in der Altstadt ansässig sind, und Angehörigen der Streitkräfte und der Polizei (einschließlich Feuerwehrpersonal), die die Altstadt von Venedig aus dienstlichen Gründen betreten, müssen einen Befreiungsgutschein mit QR-Code erwerben oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausfüllen, in der sie ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

Ja, an den Tagen, an denen die Zugangsabgabe erhoben wird, müssen Verwandte von natürlichen Personen, die Eigentümer einer zum Wohnen bestimmten Immobilie im Festlandteil der Gemeinde Venedig (außer der historischen Altstadt und den Inseln) sind, einen Zahlungsnachweis erwerben, sofern sie nicht zum Haushalt gehören oder unter die Ausnahmen gemäß Artikel 4 oder 5 fallen.

Allgemeine Fragen

Mit dem letzten Tag der Anwendung der Zugangsgebühr am 26. Juli 2026 endet die Testphase für die Anwendung der Zugangsgebühr für das Jahr 2026.

In den Tagen nach der Testphase und bis zum Inkrafttreten neuer Bestimmungen für die künftige Anwendung der Zugangsgebühr sowie an den Tagen, an denen die Zugangsgebühr NICHT erhoben wird, sind für den Besuch Venedigs weder Formalitäten noch Zahlungen oder der Nachweis einer Befreiung erforderlich.

Es obliegt den Verwaltungsorganen der Stadt Venedig, in den kommenden Monaten weitere Maßnahmen für die mögliche Anwendung des Zugangsbeitrags in den Jahren nach 2026 zu beschließen.

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, die Internet-Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung von Venedig auf den folgenden Websites zu verfolgen: 

https://live.comune.venezia.it/

https://cda.ve.it/de/

Die Informationen zu den Modalitäten zum Erhalt des Befreiungsgutscheins mit QR-Code oder zum Ausfüllen der Bescheinigung/Ersatzerklärung an Eides statt wurden in der Mitteilung Nr. 01/2026 erläutert.

Nein, wenn Sie in einer der Unterkünfte im Gebiet der Stadt Venedig übernachten (Hotels, B&Bs, Gästehäuser und Ferienwohnungen), reicht es aus, einen Befreiungsgutschein zu erhalten oder zu beantragen oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung auszufüllen, in der Sie Ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen. Wenn Ihr Besuch jedoch keinen Aufenthalt in einer Unterkunft im Gebiet der Stadt Venedig umfasst, sind Sie verpflichtet, den Zugangszuschlag zu zahlen, mit Ausnahme der im Reglement vorgesehenen Fälle von Ausschluss und Befreiung.

Für den Versuchszeitraum der Anwendung der Zugangsgebühr ist kein Tageshöchstbetrag vorgesehen, d. h. es gibt keine bestimmte Anzahl von Zugriffen, ab der die fällige Gebühr unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Es ist ein Anreiz für die Vorausbuchung vorgesehen, der zur Zahlung von 5,00 € nur für diejenigen führt, die die Zugangsgebühr bis zum vierten Tag (einschließlich) vor dem Tag des Zugangs entrichten. Für diejenigen, die die Zugangsgebühr in den drei Tagen vor dem Tag des Zugangs entrichten, beträgt der Betrag hingegen 10,00 €.

Ja, für geplante Anwendungstage gilt die Freistellung bzw. die Zahlung des Zugangsbeitrags für den ganzen Tag.

Vom Tag der Anreise bis zum Tag der Abreise im Beherbergungsbetrieb.

Der Kunde muss sich an seinen Beherbergungsbetrieb wenden, um sich beraten zu lassen.

Nein, da die Zahlung der Kurtaxe vorgeschrieben ist. Es muss dennoch der Befreiungsgutschein mit QR-Code erworben werden, wobei nur die Tage angegeben werden, an denen Sie die Altstadt besuchen möchten, sofern diese in die anwendbaren Tage fallen, oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausgefüllt werden, in der Sie Ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

Nein, da die Zahlung der Kurtaxe vorgeschrieben ist. Es muss dennoch der Befreiungsgutschein mit QR-Code erworben werden, wobei die Übernachtungstage (vom Ankunfts- bis zum Abreisetag) angegeben werden, oder eine Bescheinigung/Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung ausgefüllt werden, in der Sie Ihren Befreiungsfall angeben und einen Ausweis beifügen.

In der Gemeinde Venedig müssen alle Gäste, die in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Zimmervermietung, B&B usw.) übernachten, die Kurtaxe entrichten, die direkt vom Betreiber des entsprechenden Betriebs eingezogen wird. Die Steuer wird berechnet, indem für jeden Gast der von der Gemeinde festgesetzte Satz auf die Anzahl der Übernachtungen in der Einrichtung (bis maximal 5 Nächte) angewendet wird.


Die Zugangsgebühr wird alternativ zur Kurtaxe erhoben und gilt für alle Personen, die sich an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten in der Altstadt aufhalten, ohne in einer Beherbergungseinrichtung in der Gemeinde Venedig zu übernachten, vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen oder Befreiungen. Gäste, die in einer Beherbergungseinrichtung in der Gemeinde Venedig übernachten, sind daher nicht zur Zahlung der Zugangsgebühr verpflichtet, müssen jedoch gemäß den Betriebsvorschriften vorgehen, um die Befreiung von der Zahlung für die Tage, an denen die Zugangsgebühr gilt, nachzuweisen. In diesem Fall gilt die Befreiung vom Tag der Ankunft bis zum Tag der Abreise.

Bei einer eventuellen Kontrolle muss der Nutzer seinen neuen Wohnsitz angeben, der von der Stadtverwaltung überprüft wird. Wenn Sie ein Dokument wünschen, das Ihre neue Adresse bescheinigt, können Sie eine kostenlose Wohnsitzbescheinigung für den Antragsteller oder dessen Familie von der Website dime.comune.venezia.it/servizio/certificati herunterladen.

Er ist durch das Tragen einer Weste und/oder eines Ausweises eindeutig zu erkennen. 

Nein, er kann lediglich für das/die gewünschte(n) Datum(en) verwendet werden. 

  • - Ja, im Falle eines einzelnen Antragstellers.
  • - Nein, wenn es sich um Personen handelt, die einer organisierten Gruppe angehören. Der QR-Code-Zahlungsbeleg kann einmalig sein (kumulativ) und erfordert keine Angabe des Vor- und Nachnamens aller Gruppenmitglieder. Stattdessen wird er auf den Namen des Gruppenleiters ausgestellt und es reicht aus, die Anzahl der Gruppenmitglieder anzugeben, sofern sie gemeinsam unterwegs sind, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert werden zu können. Diese Gruppenvoucher können von Fremdenverkehrsämtern ausgestellt werden, die sich am speziellen Übereinkommen beteiligt haben. 

Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Ahndung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung anzuwenden. Insbesondere können durch befugtes Personal Kontrollen, Inspektionen und Begehungen an den wichtigsten Zugangspunkten der Stadt durchgeführt werden. Bei Nichtvorlage der Bescheinigungen über die Zahlung des Zugangsentgelts oder der Befreiung bzw. bei Verwendung einer ungültigen Bescheinigung droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 25 und 150 Euro. Falsche Angaben, gefälschte Dokumente oder deren Verwendung können strafrechtlich verfolgt werden. Nicht fristgerecht gezahlte Beträge werden zwangsweise eingezogen. Zu diesen Beträgen kommt noch die Nachforderung der hinterzogenen Steuer hinzu, die vom Finanzamt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist in maximaler Höhe geltend gemacht wird.

Nein.

Es wurde die Notwendigkeit geprüft, für das Jahr 2026 eine weitere Phase der versuchsweisen Anwendung des Zugangsbeitrags einzuleiten, um dessen Auswirkungen auch im Hinblick auf eine bessere Steuerung der Touristenströme – auch in Bezug auf die Förderung eines vorbildlichen Verhaltens beim Zugang zur Altstadt von Venedig sowie die Verhinderung ungeplanter Tagesbesuche – und die Organisation der öffentlichen Dienstleistungen zu überprüfen.

Versuchsweise wird für das Jahr 2026 die Registrierung und Zahlung der Zugangsgebühr (mit Ausnahme der Personen, die unter die Ausschluss- und Befreiungsbedingungen fallen) wie folgt angewendet:

1) nur für die Tage, die im Zeitfenster von 8:30 bis 16:00 Uhr vorgesehen sind.

2) für den Zugang zur Altstadt der Gemeinde Venedig und NICHT für die kleineren Inseln der Lagune;

3) mit einem Anreiz für Frühbucher, der die Zahlung von 5,00 € nur für diejenigen vorsieht, die den Zugangsbeitrag bis zum viertletzten Tag vor dem Tag des Zugangs entrichten. Andernfalls beträgt der Betrag für diejenigen, die den Zugangsbeitrag nach dem viertletzten Tag vor dem Tag des Zugangs entrichten, 10,00 €.

Zur Förderung eines nachhaltigen und bewussten Tourismus sowie der Anwendung bewährter Praktiken im Bereich des Tourismus hat die Stadtverwaltung die Festlegung des Beitrags für den Zugang zur Altstadt von Venedig und zu den anderen kleineren Inseln der Lagune eingeführt. Es handelt sich um einen Beitrag, der gemäß nationaler Vorschriften festgelegt wurde (Artikel 4 Absatz 3a der Gesetzesverordnung 23/2011, Gesetz 145/2018, Gesetz 122/2010).
Die Anwendung des Beitrags hat eine Regulierung der Touristenströme zur Folge, und die Einnahmen werden zur Finanzierung tourismusbezogener Maßnahmen verwendet, einschließlich solcher, die der Erhaltung, Nutzung und Wiederherstellung lokaler Kultur- und Umweltgüter und der damit verbundenen lokalen öffentlichen Dienstleistungen dienen.
Auf versuchsweise Basis ist weder ein Antrag auf Befreiung noch die Zahlung des Zugangsbeitrags für diejenigen vorgesehen, die eine der kleineren Inseln der Lagune besuchen.

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Anspruch auf Befreiung haben Personen, die Angehörige in sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune besuchen: Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad. (In der experimentellen Umsetzung  wird der Zugangsbeitrag NICHT auf die kleineren Inseln angewandt, die in der Verordnung ausgewiesen sind.)

 

erster Grad: Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter; 

zweiter Grad: Großeltern, Enkelkinder (Kinder der Kinder), Brüder/Schwestern, Schwäger/Schwägerinnen;

dritter Grad: Urgroßeltern, Urenkelkinder (Kinder der Enkelkinder von Seiten der Kinder), Onkel/Tanten (Brüder und Schwestern der Eltern), Neffen/Nichten (Kinder von Brüdern und Schwestern).

Bezahlung Des Zugangsbeitrags

Sie können den Zahlungsbeleg per WhatsApp über den untenstehenden QR-Code vorab erwerben: 

  • zum Preis von 5,00 € für diejenigen, die die Zugangsgebühr bis zum viertletzten Tag (einschließlich) vor dem Zutrittstag bezahlen 
  • zum Preis von 10,00 € für diejenigen, die die Zugangsgebühr in den 3 Tagen vor dem Zutrittstag bezahlen.

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Alternativ können Sie den Zahlungsbeleg mit einem Betrag von 10,00 € nur in den 3 Tagen vor dem Zutritt in einem der PuntoLIS-Tabakläden auf italienischem Gebiet erwerben (finden Sie die Verkaufsstelle in Ihrer Nähe unter folgendem Link: https://www.puntolis.it/it/servizi-al-cittadino). 

Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass Sie nicht zu einer der Ausnahmekategorien gehören, müssen Sie, um den Zugangscode für Venedig zu erhalten, das Datum Ihres Besuchs aus dem Kalender online auswählen, die Anzahl der zahlenden Besucher und der Kinder unter 14 Jahren (0-13), die freien Zugang haben, und dann wird der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet. Geben Sie die Namen der Besucher und die Daten für den Versand der Tickets ein - E-Mail-Adresse und Telefonnummer -, die für die Übermittlung der Tickets und im Falle einer Rückgabe oder Stornierung des Vouchers verwendet werden. 

Die Zugangsgebühr muss vor dem Betreten der Altstadt von Venedig bezahlt werden, auch am selben Tag.

Es gibt einen Anreiz für Frühbucher, der eine Zahlung von nur 5,00 € vorsieht, wenn die Zugangsgebühr bis spätestens vier Tage (einschließlich) vor dem Tag des Zugangs entrichtet wird. Andernfalls beträgt der Betrag für diejenigen, die die Zugangsgebühr in den drei Tagen vor dem Zugangstag entrichten, 10,00 €.

Es ist obligatorisch, die Belege, die die Zahlung des Zugangsbeitrags oder die Freistellung bescheinigen, aufzubewahren und gegebenenfalls den von der Stadtverwaltung mit der Durchführung der Kontrollfunktionen beauftragten Personen vorzulegen. 

Als ersten Versuch kann ich ihn in der Rubrik Voucher abrufen suchen und, wenn die Suche erfolglos ist, auf Informationsanfrage Zugangsbeitrag Venedig zugreifen und das entsprechende Formular ausfüllen.

Wer plant, die Altstadt von Venedig an den Tagen, an denen die Abgabe gilt, zu besuchen, ohne dort zu übernachten, muss sich in der entsprechenden IT-Anwendung registrieren und, mit Ausnahme der in der Verordnung vorgesehenen Ausschluss- und Befreiungsbedingungen, die entsprechende Abgabe entrichten. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe des Vor- und Nachnamens des Besuchers in das Formular unter dem Link http://cda.veneziaunica.it/de

Nach der Registrierung kann man wählen, ob man den Gutschein mit QR-Code und Buchungscode herunterladen oder eine E-Mail an die E-Mail-Adresse der Person erhalten möchte, die die Registrierung vorgenommen hat. 

Es ist ein Anreiz für Frühbucher vorgesehen, der eine Zahlung von 5,00 € nur für diejenigen vorsieht, die den Zugangsbeitrag bis zum vierten Tag (einschließlich) vor dem Tag des Zugangs entrichten. Andernfalls beträgt der Betrag für diejenigen, die den Zugangsbeitrag in den drei Tagen vor dem Tag des Zugangs entrichten, 10,00 €.

Ja, wird der Zugangsbeitrag von 16:00 bis 8.30 Uhr des folgenden Tages NICHT erhoben und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Antrag auf Befreiung und/oder die Zahlung des Zugangsbeitrags gelten im Jahr 2026 an folgenden Tagen von 8.30 bis 16.00 Uhr:

•    April: 3., 4., 5., 6., 10., 11., 12., 17., 18., 19., 24., 25., 26., 27., 28., 29., 30.

•    Mai: 1., 2., 3., 8., 9., 10., 15., 16., 17., 22., 23., 24., 29., 30., 31.

•    Juni: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 19, 20, 21, 26, 27, 28

•    Juli: 3., 4., 5., 10., 11., 12., 17., 18., 19., 24., 25., 26.

 

An Tagen, an denen die Zugangsgebühr NICHT erhoben wird, sind für den Besuch Venedigs keine Formalitäten, Zahlungen oder der Erwerb und/oder Nachweis einer Befreiung erforderlich.

Durch Vorzeigen des Vouchers mit QR-Code.

Nein, ich muss für jeden Zugangstag bezahlen.

Die QR-Code-Voucher sind auf einen Namen ausgestellt.

Ja.

Der Antrag auf Freistellung und die Zahlung können kumuliert werden.

Wer Den Zugangsbeitrag Bezahlen Muss

Die Zahlung der Zugangsgebühr muss von allen Personen entrichtet werden, die sich an den festgelegten Tagen und zu den festgelegten Zeiten in der Altstadt aufhalten, vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen.

Es gibt einen Anreiz für Frühbucher, der eine Zahlung von nur 5,00 € vorsieht, wenn die Zugangsgebühr bis spätestens vier Tage (einschließlich) vor dem Tag des Zugangs entrichtet wird. Andernfalls beträgt der Betrag für diejenigen, die die Zugangsgebühr in den drei Tagen vor dem Tag des Zugangs entrichten, 10,00 €.

An Tagen, an denen die Zugangsgebühr NICHT erhoben wird, sind für den Besuch Venedigs weder eine Erfüllung noch eine Zahlung oder der Erwerb einer Befreiung erforderlich.

An den Tagen, an denen die Zugangsgebühr erhoben wird, müssen Personen, die an der Abschlusszeremonie auf dem Markusplatz („Tag der Promotion“) teilnehmen, die Zugangsgebühr für die Altstadt entrichten, es sei denn, sie fallen unter die Ausschlussbedingungen (Art. 4) und Befreiungsbedingungen (Art. 5). Gemäß den Bestimmungen gilt die Befreiung nur für Verwandte und Verschwägerte bis zum 3. Grad des Universitätsstudenten, die die Altstadt von Venedig betreten, um der Verteidigung der Abschlussarbeit beizuwohnen.

Zum Beispiel Wenn der Tag des Zugangs zum historischen Zentrum von Venedig ein Sonntag ist, Bei einer Reservierung bis einschließlich des vorherigen Mittwochs zahlen Sie 5,00 € pro Person; wenn die Reservierung jedoch ab dem dritten Tag zuvor, ab Donnerstag, erfolgt, beträgt der zu zahlende Betrag 10,00 € pro Person

Nein, da diese Ausnahme von der Zahlung des Beitrags nur für die Mitglieder von Familien von Personen gilt, die die IMU in derselben Gemeinde gezahlt haben und die den Einwohnern gleichgestellt sind, daher nur für natürliche Personen.

Nein, die derzeitige Regelung sieht keine Befreiung für Personen vor, die mit dem Bus nach Venedig kommen und die ZTL-Gebühr entrichten müssen.

Ja, für die Tage, an denen der Beitrag gilt, sofern Sie nicht unter die Ausschlussbedingungen (Art. 4 der Verordnung) und Befreiungsbedingungen (Art. 5 der Verordnung) fallen. Wenn die Feier einen Einwohner der Altstadt von Venedig betrifft, kann dieser oder ein bei ihm wohnhafter Familienangehöriger eine Einladung für den Gast erstellen und ihn von der Befreiung profitieren lassen.

Ja, für die im Jahr 2026 vorgesehenen Anwendungstage müssen Sie den Zugangsbeitrag entrichten, wenn Sie nicht unter die Ausnahme- (Art. 4) und Freistellungsbedingungen (Art. 5) fallen und kein Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte, Verwandter oder Verschwägerter bis zum 3. Grad sind. Die Befreiung könnte in jedem Fall über einen Verwandten des Verstorbenen erworben werden, der in der Altstadt wohnt und eine Einladung zugunsten des Bekannten ausstellt.

Ja, für die Anwendungstage, die im Jahr 2026, vorgesehen sind, müssen Personen, die verheiratet, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad von Einwohnern auf dem Festland der Gemeinde Venedig sind, den Beitrag für den Zugang zur Altstadt zahlen, wenn sie nicht zu den Personen gehören, die unter die Ausnahme- (Art. 4) und Freistellungsbedingungen (Art. 5) fallen.

Nein, die Inhaber der Venezia Unica-Karte sind nicht von der Anmeldung und/oder der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit, wenn sie nicht unter die Bedingungen der Ausnahmen (Art. 4) oder Freistellung (Art. 5) fallen.

Für alle, die nicht unter die Ausschluss- und Befreiungsbedingungen fallen, gibt es einen Frühbucherrabatt, der eine Zahlung von 5,00 € vorsieht, jedoch nur für diejenigen, die den Zugangsbeitrag bis spätestens vier Tage (einschließlich) vor dem Tag des Zugangs entrichten. Andernfalls beträgt der Betrag für diejenigen, die den Zugangsbeitrag in den drei Tagen vor dem Tag des Zugangs entrichten, 10,00 €.

Es ist ein Frühbucherrabatt vorgesehen, der eine Zahlung von 5,00 € nur für diejenigen vorsieht, die den Zugangsbeitrag bis zum vierten Tag (einschließlich) vor dem Tag des Zugangs entrichten. Andernfalls beträgt der Betrag für diejenigen, die den Zugangsbeitrag in den drei Tagen vor dem Tag des Zugangs entrichten, 10,00 €.

Ja, es gibt einen Frühbucherrabatt, der eine Zahlung von 5,00 € vorsieht, jedoch nur für diejenigen, die den Zugangsbeitrag bis spätestens vier Tage (einschließlich) vor dem Tag des Zugangs entrichten. Für diejenigen, die den Zugangsbeitrag in den drei Tagen vor dem Tag des Zugangs entrichten, beträgt der Betrag hingegen 10,00 €.

Geltungsbereich Des Zugangsbeitrags

Die Inseln innerhalb des Umkreises der Altstadt, die von der Anwendung der Zugangsgebühr betroffen sind, sind: San Michele, San Giorgio Maggiore e Giudecca.

Wenn Sie den ACTV-Anleger ausschließlich zum Umsteigen auf ein anderes Transportmittel betreten, ohne die Altstadt von Venedig zu betreten, ist die Zugangsgebühr nicht fällig. 

Weitere Details finden Sie auf den Karten.

Fans, die die speziell dafür vorgesehenen Linien benutzen (in der Regel diejenigen, die vom Festland abreisen und direkt am Penzo-Stadion ankommen), müssen nicht zahlen und müssen keine Freistellung beantragen.

Die kleineren Inseln der Lagune von Venedig (nicht von der Anwendung der Zugangsgebühr betroffen) sind: Lido di Venezia (einschließlich Alberoni und Malamocco), Pellestrina, Murano, Burano, Torcello, Sant‘Erasmo, Mazzorbo, Mazzorbetto, Vignole, S. Andrea, La Certosa, S. Servolo, S. Clemente, Poveglia, Sacca Sessola, San Francesco del deserto, Isola del Lazzaretto Vecchio, Isola del Lazzaretto Nuovo, Isola degli Armeni.

Nein, für das Jahr 2026 ist versuchsweise weder die Anmeldung, noch die Zahlung des Zugangsbeitrags für Reisende zu einer der kleineren Inseln in der Lagune vorgesehen.

Die Zahlung des Beitrags erfolgt einmalig für den Zugang zur Altstadt der Gemeinde Venedig und zu den anderen kleineren Inseln der Lagune. Daher gilt der für den Zugang zur Stadt Venedig entrichtete Beitrag auch für den Zugang zu den kleineren Inseln der Lagune (mit Beschluss Nr. 190/2025 hat der Gemeinderat festgelegt, dass der Zugangsbeitrag für das Jahr 2026 nicht für die in der Verordnung genannten kleineren Inseln gilt).

Der Beitrag ist nicht fällig, wenn Sie nur die kleineren Inseln besuchen, ohne die Altstadt zu besichtigen. Bei der Organisation der Kontrollen wird diesen Fällen Rechnung getragen.

Schüler/Studenten, Schulklassen Oder Organisierte Gruppen

Nein, Lehrer und deren Begleitpersonen von Oberstufenschülern auf einer Klassenfahrt nach Venedig müssen die Befreiung mit der Karte „Sono in gita scolastica“ (Ich bin auf Klassenfahrt) beantragen, in der die Gesamtzahl der Teilnehmer (Schüler + Lehrer + Begleitpersonen) anzugeben ist. Die Inanspruchnahme dieser Befreiung erfordert nicht die Angabe von Vor- und Nachnamen aller Gruppenmitglieder, die an der Reise oder dem Lernausflug teilnehmen, sondern es genügt die Angabe der Anzahl der Gruppenmitglieder, sofern diese sich gemeinsam bewegen, um bei einer etwaigen Kontrolle als Gruppe identifiziert zu werden. Lehrer auf Klassenfahrten mit Schülern der Primarstufe oder der Sekundarstufe I (Mittelschule) müssen den Zugangsbeitrag nicht bezahlen, sich aber als gelegentlich zugreifende Arbeitskräfte registrieren und den QR-Code-Gutschein erhalten.

Alternativ ist es für jedes einzelne Gruppenmitglied möglich, eine Bescheinigung/Ersatzerklärung an Eides statt auszufüllen, seinen Befreiungsgrund anzugeben und ein Ausweisdokument beizufügen. 

 

Nein, für die vorgesehenen Anwendungstage müssen sie nur die Freistellung beantragen. Die Inanspruchnahme dieser Freistellung bedeutet nicht, dass alle Mitglieder der Gruppe, die an der Bildungsreise oder dem Besuch teilnehmen, mit Vor- und Nachnamen angegeben werden müssen, sondern es reicht aus, die Anzahl der Mitglieder der Gruppe anzugeben, sofern die Mitglieder gemeinsam reisen, so dass sie im Falle einer Kontrolle als Gruppe identifiziert werden können.

Alternativ ist es für jedes einzelne Gruppenmitglied möglich, eine Bescheinigung/Ersatzerklärung an Eides statt auszufüllen, seinen Befreiungsgrund anzugeben und ein Ausweisdokument beizufügen.