Vom Zugangsbeitrag Freigestellte/Ausgenommene Personen

Arbeitnehmer, die nicht in Venetien ansässig und nicht in der Gemeinde Venedig geboren sind, Angestellte und Selbständige, einschließlich Pendler, mit einer festen (auch vorübergehenden) Betriebsstätte in der Altstadt oder auf den anderen kleineren Inseln in der Lagune können, sich mit SPID, CIE, CNS authentifizierend, einen dauerhaften Voucher erwerben, der mit den Gültigkeitsdaten (Aufenthalt) der Freistellung übereinstimmt. Berufstätige, die sich für ihre Arbeit gelegentlich in die Altstadt begeben müssen, müssen sich anmelden und einen Voucher erwerben, der für die Tage gilt, an denen der Zugangsbeitrag fällig ist. Erst nach einer Überprüfung, die den Zugang nach Venedig belegt, können weitere Informationen zum Nachweis des Beschäftigungsstatus angefordert werden.

Eigentümer von Immobilien in Venedig, die die IMU zahlen, aber nicht in der Gemeinde wohnen, sowie ihre Familienmitglieder müssen lediglich einen Befreiungsnachweis erwerben sich mit SPID, CIE, CNS authentifizierend. Dieser Nachweis ist gültig, solange der Besitz besteht und muss jährlich erneuert werden (sofern die IMU bezahlt wird).

Ja, an den Tagen, an denen die Zugangsabgabe erhoben wird, müssen Personen, die in Venetien geboren wurden, aber in einer anderen Region wohnen, ein Zahlungsnachweis erwerben, sofern sie nicht unter die Ausnahmen gemäß Artikel 4 oder 5 fallen.

 

 

Nein, an den Tagen der Anwendung des Beitrags sind die in Veneto ansässigen Personen von der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit, sie müssen bei eventuellen Kontrollen einen Ausweis vorlegen, der ihren relevanten Status bestätigt.

Nein, Sie müssen den Freistellungsvoucher erwerben, und zwar über die Karte „Ich muss aus anderen Gründen Zugang erhalten“.

Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer können, wenn sie nicht im Besitz des Europäischen Behindertenausweises sind, einen Ausschluss-/Freistellungsnachweis (Voucher mit QR-Code) über das Portal unter dem folgenden Link oder die entsprechende App erhalten: http://cda.ve.it  

Die Einwohner der Gemeinde Venedig sind von der Zahlung des Zugangsbeitrags und von der Beantragung einer Freistellung befreit und können bei einer eventuellen Kontrolle ihren Status durch Vorlage eines Ausweises, der ihren Zustand bescheinigt, nachweisen.

Verwandte ersten Grades von natürlichen Personen, die Eigentümer einer zum Wohnen bestimmten Immobilie in der historischen Altstadt von Venedig oder auf den kleineren Laguneninseln sind, sind von der Zahlung der Zugangsabgabe befreit, sofern sie einen Antrag auf Befreiung, sich mit SPID, CIE, CNS authentifizierend

Nein, sie müssen nicht zahlen und sich nicht anmelden lassen. Wenn der Status nicht offensichtlich ist, kann bei der Kontrolle ein Ausweisdokument verlangt werden. 

Nein, für die im Jahr 2025 vorgesehenen Anwendungstage müssen Personen, die an von CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungseinrichtungen anerkannten Sportwettkämpfen teilnehmen, lediglich eine Freistellung beantragen.

Die Person, die die Befreiung beantragt, muss sich mit SPID, CIE oder CNS authentifizieren.


Die Freistellung gilt auch für die Begleitperson der Gruppe. Der QR-Code-Voucher kann einmalig sein (kumulativ) und erfordert keine Angabe des Vor- und Nachnamens aller Gruppenmitglieder, die am Wettkampf teilnehmen. Es reicht aus, die Anzahl der Gruppenmitglieder anzugeben, sofern sie gemeinsam unterwegs sind, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert werden zu können; andernfalls muss bei Personen, die unabhängig voneinander unterwegs sind, das Feld „Bescheinigungsinhaber hinzufügen“ ausgefüllt werden. 
 

Mittels Selbstzertifizierung, Bescheinigung oder Erklärung durch die Person selbst oder durch Dritte.

Das hängt davon ab, zu welcher Ausnahmekategorie Sie gehören. 

Nein, für die im Jahr 2025 geplanten Anwendungstage müssen Freunde und Bekannte, die Personen besuchen, die in der Altstadt von Venedig oder auf den Inseln wohnen, nicht bezahlen, sofern sie über einen Befreiungsgutschein verfügen, dessen Aktivierung in der Verantwortung des Bewohners liegt. Der Bewohner muss auf die Karte 'Ich muss Bekannte einladen' zugreifen, indem er sich mit SPID, CIE, CNS authentifiziert und einen Freundschaftscode generiert. Der Bekannte muss, nachdem er den vom Bewohner gesendeten Freundschaftscode erhalten hat, den Befreiungsgutschein generieren, indem er ihn in das entsprechende Feld unter dem Link eingibt: https://cda.comune.venezia.it/de/requestExemption.

Nein, nichtansässige Eigentümer von Immobilien oder Teilzeitnutzungsrechten sowie die Familienmitglieder ihres Haushalts müssen einen Freistellungsvoucher erwerben der so lange gültig ist, wie das Eigentum besteht, und der in jedem Fall jährlich zu erneuern ist (vorausgesetzt, die Grundsteuerzahlung (IMU) wurde entrichtet). Der Antrag auf Freistellung muss durch Authentifizierung mit SPID, CIE, CNS gestellt werden.

Die Befreiung gilt innerhalb des Zeitraums, in dem das Eigentum für jeden Zugang zur Altstadt von Venedig bestehen bleibt; es besteht lediglich die Pflicht, den Befreiungsgutschein bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen. Für Timesharing-Immobilien gilt der Gutschein für den Timesharing-Zeitraum.

Nein, für die im Jahr 2025 vorgesehenen Anwendungstage müssen Sie lediglich eine Freistellung 

Nein, für die im Jahr 2025 vorgesehenen Anwendungstage müssen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Verwandten oder Verschwägerte bis zum 3. Grad lediglich die Freistellung beantragen (unter Angabe des Verwandtschaftsgrades),

sich mit SPID, CIE, CNS authentifizierend.

Im Falle einer Kontrolle müssen Einwohner oder in der Gemeinde Venedig Geborene, Einwohner von Venetien und Kinder unter 14 Jahren einen Ausweis vorlegen, der ihren Status bestätigt. Personen, die im Register der temporären Bevölkerung eingetragen sind, müssen die Mitteilung über die Annahme des Antrags auf Eintragung in das Register der vorübergehend ansässigen Bevölkerung vorlegen. Schüler aller Schulstufen sowie Studenten von Universitäten und postuniversitären Einrichtungen, die ihren Sitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune haben und nicht unter die Ausnahmefälle fallen, für die lediglich die Vorlage des Ausweises ausreicht, müssen einen Identifikationsausweis (Badge o.ä.) der Einrichtung, der sie angehören, oder eine von derselben Einrichtung oder von der Website des Ministeriums für Bildung und Verdienste (Link https://anist.istruzione.gov.it/) ausgestellte Erklärung vorlegen, die den tatsächlichen Status eines eingeschriebenen und teilnehmenden Studenten bestätigt. Personen mit Behinderungen (und gegebenenfalls eine Begleitperson) müssen den Behindertenausweis vorlegen. Für Angehörige der Streitkräfte und der Strafverfolgungsbehörden (einschließlich der Feuerwehr) ist die Vorlage des entsprechenden Dienstausweises erforderlich.

Um den eigenen Status nachzuweisen, muss der in der Stadt übernachtende Besucher, wenn er den QR-Code nicht von der Unterkunft erhalten hat, den QR-Code-Voucher auf der dafür vorgesehenen Plattform erwerben und die Unterkunft angeben, in der er übernachten wird.

Nein, an den Tagen, an denen der Beitrag erhoben wird, sind Verwandte bis zum 3. Grad eines Universitätsstudenten, der zum historischen Zentrum der Gemeinde Venedig kommt, um an der Verteidigung der Abschlussarbeit teilzunehmen, von der Zahlung befreit und müssen die Befreiung mit der Karte "Ich muss aus anderen Gründen zugreifen" beantragen.

 

Nein, an den Tagen, an denen der Beitrag erhoben wird, ist die Person, die zu einem öffentlichen Büro in der Altstadt vorgeladen wurde, von der Zahlung befreit und muss die Befreiung mit der Karte "Ich muss aus anderen Gründen zugreifen" beantragen.

Nein, an den Tagen des 7. und 8. Juni erhalten die Teilnehmer/Besatzungsmitglieder der 49. Vogalonga einen QR-Code vom Organisationskomitee, der im Falle einer Kontrolle zusammen mit einem Ausweisdokument vorgezeigt werden muss.

Nein, für die Tage der Eröffnung der Bootsausstellung 2025, vom 29. Mai bis zum 2. Juni, sind Besucher der Bootsausstellung von der Zahlung befreit. 

Auf Anfrage der Kontrollbehörden müssen Besucher die namentliche Eintrittskarte (Ticket) zur Bootsmesse oder für Aussteller der Veranstaltung den namentlichen Aussteller-PASS vorzeigen und auf Anfrage ein Dokument vorlegen, das die Überprüfung des vorgelegten Titels der Person ermöglicht.

Nein, an den Tagen, an denen der Beitrag erhoben wird, müssen Angestellte von öffentlichen Verwaltungen, denen Dienstwohnungen zugewiesen wurden, und ihre Familienangehörigen lediglich die Befreiung,

sich mit SPID, CIE, CNS authentifizierend

 

 

Nein, an den Tagen, an denen der Beitrag erhoben wird, müssen Angestellte von öffentlichen Verwaltungen, denen Dienstwohnungen zugewiesen wurden, lediglich die Befreiung, sich mit SPID, CIE, CNS authentifizierend.

Für den Zugang zu Venedig an den Tagen, an denen der Versuch durchgeführt wird, sind folgende Personengruppen von der Zahlung der Zugangsabgabe befreit, müssen jedoch eine Befreiung beantragen:

  • Touristen, die in Unterkünften in der Gemeinde Venedig übernachten
  • Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit Sitz im historischen Zentrum von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune
  • Selbstständige/Freiberufler/Unternehmer, die gelegentlich beruflich ins historische Zentrum von Venedig oder auf die kleineren Inseln kommen
  • Die Athleten und ihre Begleiter, die die Altstadt und die anderen kleineren Inseln der Lagune betreten, um an Sportwettkämpfen teilzunehmen, die vom CONI, seinen Verbänden oder von Sportförderungsorganisationen anerkannt sind;
  • Verwandte ersten Grades von Personen, die im historischen Zentrum oder auf den kleineren Inseln der Lagune wohnen
  • Eigentümer von Wohnimmobilien im historischen Zentrum von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune (und ihre Familienmitglieder)
  • Verwandte ersten Grades des Verstorbenen, die an der Beerdigung teilnehmen
  • Eigentümer von Immobilien, für die sie die IMU zahlen, und ihre Familienmitglieder
  • Mieter von Wohnimmobilien in der Gemeinde Venedig
  • Angestellte öffentlicher Verwaltungen, denen Dienstwohnungen in Venedig zugewiesen wurden, und ihre Familienmitglieder
  • Personen, die Bewohner Venedigs besuchen
  • Schüler auf Schulreisen
  • Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen (sofern sie nicht im Besitz der Europäischen Behindertenausweises sind)
  • Personen, die eine Therapie machen oder eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen
  • Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen begleiten
  • Beamte und Behördenvertreter aus dienstlichen Gründen
  • Personen, die Gefängnisse besuchen
  • Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte ersten Grades von Personen, die in sozialen Einrichtungen untergebracht sind
  • Prozessbeteiligte oder Zeugen in Gerichtsverfahren in Venedig
  • Personen, die zu Amtsgeschäften in

Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie in Artikel 5 der Verordnung.

Personen, die von der Zahlung befreit sind, mit Ausnahme der Einwohner und in Venedig Geborenen, der im Register der vorübergehend ansässigen Bevölkerung eingetragenen Personen, der Einwohner von Venetien, von Kindern unter 14 Jahren, von Inhabern der Europäischen Behindertenausweises und deren Begleitpersonen, von Schülern und Studenten von Schulen und Universitäten, die ihren Sitz in der Altstadt haben, sowie von Angehörigen der Streitkräfte und der Ordnungskräfte (einschließlich Feuerwehrleute), müssen einen Befreiungsnachweis (mit QR-Code) über das Portal https://cda.ve.it/de/ oder eine spezielle App beantragen.

Ja, an den Tagen, an denen die Zugangsabgabe erhoben wird, müssen Verwandte von natürlichen Personen, die Eigentümer einer zum Wohnen bestimmten Immobilie im Festlandteil der Gemeinde Venedig (außer der historischen Altstadt und den Inseln) sind, einen Zahlungsnachweis erwerben, sofern sie nicht zum Haushalt gehören oder unter die Ausnahmen gemäß Artikel 4 oder 5 fallen.

Nein, in Venedig geborene Personen müssen keine Freistellung beantragen und/oder den Zugangsbeitrag entrichten, aber sie müssen bei einer eventuellen Kontrolle ihren Status nachweisen, indem sie ein Ausweisdokument vorlegen, das ihre Geburt in Venedig belegt.

Allgemeine Fragen

Die Pilotphase für die Anwendung der Zugangsabgabe endet am 27. Juli 2025, dem letzten Tag der Anwendung.

Es obliegt den Verwaltungsorganen der Stadt Venedig, in den kommenden Monaten weitere Maßnahmen für die mögliche Anwendung des Zugangsbeitrags in den Jahren nach 2025 zu beschließen.

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, die Internet-Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung von Venedig auf den folgenden Websites zu verfolgen: 

https://live.comune.venezia.it/

https://cda.ve.it/de/

Die Broschüre wird bald für 2025 verfügbar sein.

Nein, wenn Sie in einem der Beherbergungsbetriebe auf dem Gebiet der Gemeinde Venedig wohnen (Hotels, B&B, Zimmervermietungen und Wohnungen zur touristischen Vermietung), müssen Sie lediglich einen Befreiungscode erhalten bzw beantragen. Wenn Ihr Besuch jedoch keine Übernachtung in einer Unterkunft auf dem Gebiet der Gemeinde Venedig beinhaltet, müssen Sie den Zugangsbeitrag entrichten.

Im Jahr 2025 wird kein Tageslimit eingeführt, das heißt, die Höhe des Eintrittsgeldes ändert sich nicht, unabhängig von der Anzahl der Besucher an einem Tag.

Im Jahr 2025 wurde ein Frühbucherbonus eingeführt. Wer den Zugangbeitrag bis einschließlich dem viertletzten Tag vor dem Besuchstag entrichtet, zahlt lediglich 5,00 €. Ab dem dritten Tag vor dem Besuchstag beträgt der Beitrag 10,00 €.

Das Verwandtschaftsverhältnis 3. Grades besteht u. a. mit dem Urgroßvater, Onkel, Neffen, während das Schwägerschaftsverhältnis 3. Grades u. a. mit dem Urgroßvater, Onkel, Neffen des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners usw. besteht.

  • - Ja, im Falle eines einzelnen Antragstellers.
  • - Nein, wenn es sich um Personen handelt, die einer organisierten Gruppe angehören. Der QR-Code-Voucher kann einmalig sein (kumulativ) und erfordert keine Angabe des Vor- und Nachnamens aller Gruppenmitglieder. Stattdessen wird er auf den Namen des Gruppenleiters ausgestellt und es reicht aus, die Anzahl der Gruppenmitglieder anzugeben, sofern sie gemeinsam unterwegs sind, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert werden zu können. Diese Gruppenvoucher können von Fremdenverkehrsämtern ausgestellt werden, die sich am speziellen Übereinkommen beteiligt haben. 

Ja, für geplante Anwendungstage gilt die Freistellung bzw. die Zahlung des Zugangsbeitrags für den ganzen Tag.

Vom Tag der Anreise bis zum Tag der Abreise im Beherbergungsbetrieb.

Der Kunde muss sich an seinen Beherbergungsbetrieb wenden, um sich beraten zu lassen.

Nein, denn es ist eine Kurtaxe zu entrichten. Sie müssen trotzdem den Freistellungsgutschein mit QR-Code erwerben, auf dem Sie nur die Tage angeben, an denen Sie die Altstadt besuchen möchten, wenn diese in die Antragstage fallen.

Nein, denn es ist eine Kurtaxe zu entrichten. Sie müssen trotzdem den Freistellungsvoucher mit QR-Code erwerben, der die Tage der Übernachtung angibt (vom Tag der Anreise bis zum Tag der Abreise).

In der Gemeinde Venedig müssen alle Gäste, die in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Zimmervermietung, B&B usw.) übernachten, die Kurtaxe entrichten, die direkt vom Betreiber des entsprechenden Betriebs eingezogen wird. Die Steuer wird berechnet, indem für jeden Gast der von der Gemeinde festgesetzte Satz auf die Anzahl der Übernachtungen in der Einrichtung (bis maximal 5 Nächte) angewendet wird.
Der Zugangsbeitrag wird als Alternative zur Kurtaxe erhoben und richtet sich an alle, die die Altstadt betreten, ohne in einer Unterkunft in der Gemeinde Venedig zu übernachten, vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen oder Freistellungen.

Bei einer eventuellen Kontrolle muss der Nutzer seinen neuen Wohnsitz angeben, der von der Stadtverwaltung überprüft wird. Wenn Sie ein Dokument wünschen, das Ihre neue Adresse bescheinigt, können Sie eine kostenlose Wohnsitzbescheinigung für den Antragsteller oder dessen Familie von der Website dime.comune.venezia.it/servizio/certificati herunterladen.

Er ist durch das Tragen einer Weste und/oder eines Ausweises eindeutig zu erkennen. 

Nein, er kann lediglich für das/die gewünschte(n) Datum(en) verwendet werden. 

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Wenn der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, der Lebensgefährte, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad zu Besuch sind, haben sie Anspruch auf eine Freistellung. (In der experimentellen Umsetzung auch für das Jahr 2025 wird der Zugangsbeitrag NICHT auf die kleineren Inseln angewandt, die in der Verordnung ausgewiesen sind.)

 

Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Ahndung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung anzuwenden. Insbesondere können durch befugtes Personal Kontrollen, Inspektionen und Begehungen an den wichtigsten Zugangspunkten der Stadt durchgeführt werden. Bei Nichtvorlage der Bescheinigungen über die Zahlung des Zugangsentgelts oder der Befreiung bzw. bei Verwendung einer ungültigen Bescheinigung droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 25 und 150 Euro. Falsche Angaben, gefälschte Dokumente oder deren Verwendung können strafrechtlich verfolgt werden. Nicht fristgerecht gezahlte Beträge werden zwangsweise eingezogen.

Nein.

Es wurde festgestellt, dass es notwendig ist, für das Jahr 2025 eine weitere  Anwendungsphase auf experimenteller Basis für den Zugangsbeitrag zu starten, um dessen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt einer besseren Steuerung des Touristenzustroms - auch im Hinblick auf die Förderung eines vorbildhaften Verhaltens beim Zugang zur Altstadt Venedig und die Abschreckungswirkung auf ungeplante Tagesbesuche - sowie der Organisation der öffentlichen Dienstleistungen zu überprüfen.
Für das Jahr 2024 gilt versuchsweise die Anmeldung und Zahlung des Zugangsbeitrags (mit Ausnahme der Ausschluss- und Befreiungsbedingungen):
1) Ausschließlich für die geplanten Daten, in der Zeit von 8:30 bis 16:00 Uhr.
2) Für den Zugang zur Altstadt Venedig und NICHT für die kleineren Inseln der Lagune
3) Um den frühzeitigen Buchungen Rechnung zu tragen, wird ein reduzierter Preis von 5 € gewährt, wenn die Zugangsberechtigung spätestens vier Tage vor dem Besuchstag bezahlt wird. Bei späterer Zahlung beträgt die Gebühr 10 €. 

Zur Förderung eines nachhaltigen und bewussten Tourismus sowie der Anwendung bewährter Praktiken im Bereich des Tourismus hat die Stadtverwaltung die Festlegung des Beitrags für den Zugang zur Altstadt von Venedig und zu den anderen kleineren Inseln der Lagune eingeführt. Es handelt sich um einen Beitrag, der gemäß nationaler Vorschriften festgelegt wurde (Artikel 4 Absatz 3a der Gesetzesverordnung 23/2011, Gesetz 145/2018, Gesetz 122/2010).
Die Anwendung des Beitrags hat eine Regulierung der Touristenströme zur Folge, und die Einnahmen werden zur Finanzierung tourismusbezogener Maßnahmen verwendet, einschließlich solcher, die der Erhaltung, Nutzung und Wiederherstellung lokaler Kultur- und Umweltgüter und der damit verbundenen lokalen öffentlichen Dienstleistungen dienen.
Für das Jahr 2025 ist versuchsweise kein Antrag auf Freistellung oder Zahlung des Zugangsbeitrags für Reisende zu einer der kleineren Inseln in der Lagune vorgesehen.

Bezahlung Des Zugangsbeitrags

Sie können den Zahlungsbeleg per WhatsApp über den untenstehenden QR-Code vorab erwerben: 

  • zum Preis von 5,00 € für diejenigen, die die Zugangsgebühr bis zum viertletzten Tag (einschließlich) vor dem Zutrittstag bezahlen 
  • zum Preis von 10,00 € für diejenigen, die die Zugangsgebühr in den 3 Tagen vor dem Zutrittstag bezahlen.

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Alternativ können Sie den Zahlungsbeleg mit einem Betrag von 10,00 € nur in den 3 Tagen vor dem Zutritt in einem der PuntoLIS-Tabakläden auf italienischem Gebiet erwerben (finden Sie die Verkaufsstelle in Ihrer Nähe unter folgendem Link: https://www.puntolis.it/it/servizi-al-cittadino). 

Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass Sie nicht zu einer der Ausnahmekategorien gehören, müssen Sie, um den Zugangscode für Venedig zu erhalten, das Datum Ihres Besuchs aus dem Kalender online auswählen, die Anzahl der zahlenden Besucher und der Kinder unter 14 Jahren, die freien Zugang haben, und dann wird der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet. Geben Sie die Namen der Besucher und die Daten für den Versand der Tickets ein - E-Mail-Adresse und Telefonnummer -, die für die Übermittlung der Tickets und im Falle einer Rückgabe oder Stornierung des Vouchers verwendet werden. 

Der Zugangsbeitrag muss vor dem Besuch zur Altstadt von Venedig, einschließlich am selben Tag, bezahlt werden. 

Im Jahr 2025 wurde ein Frühbucherbonus eingeführt. Wer den Zugangbeitrag bis einschließlich dem viertletzten Tag vor dem Besuchstag entrichtet, zahlt lediglich 5,00 €. Ab dem dritten Tag vor dem Besuchstag beträgt der Beitrag 10,00 €.

Es ist obligatorisch, die Belege, die die Zahlung des Zugangsbeitrags oder die Freistellung bescheinigen, aufzubewahren und gegebenenfalls den von der Stadtverwaltung mit der Durchführung der Kontrollfunktionen beauftragten Personen vorzulegen. 

Als ersten Versuch kann ich ihn in der Rubrik Voucher abrufen suchen und, wenn die Suche erfolglos ist, auf Informationsanfrage Zugangsbeitrag Venedig zugreifen und das entsprechende Formular ausfüllen.

Personen, die beabsichtigen, die Altstadt von Venedig an den Tagen der versuchsweisen Anwendung für das Jahr 2025 zu besuchen, dort jedoch nicht übernachten, müssen sich über die spezifische Computer-App anmelden und - mit Ausnahme der in der Verordnung vorgesehenen Ausschluss- und Freistellungsbedingungen - den entsprechenden Beitrag entrichten. Die Anmeldung erfolgt durch Eingabe des Vor- und Nachnamens des Besuchers in das Formular unter dem Link http://cda.ve.it/de oder in der entsprechenden App. 
Wenn Sie sich angemeldet haben, können Sie wählen, ob Sie den Voucher mit QR-Code und Reservierungscode herunterladen oder eine E-Mail an die E-Mail-Adresse der angemeldeten Person erhalten möchten.

Im Jahr 2025 wurde ein Frühbucherbonus eingeführt. Wer den Zugangbeitrag bis einschließlich dem viertletzten Tag vor dem Besuchstag entrichtet, zahlt lediglich 5,00 €. Ab dem dritten Tag vor dem Besuchstag beträgt der Beitrag 10,00 €.

Ja, versuchsweise für das Jahr 2025 wird der Zugangsbeitrag von 16:00 bis 8.30 Uhr des folgenden Tages NICHT erhoben und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für das Jahr 2025 wird der Antrag auf Freistellung und/oder Zahlung des Zugangsbeitrags versuchsweise an den folgenden Tagen, von 8:30 bis 16:00 Uhr, gelten: 

  • 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30 April
  • 1, 2, 3, 4, 9, 10, 11, 16, 17, 18, 23, 24, 25, 30, 31 Mai
  • 1, 2, 6, 7, 8, 13, 14, 15, 20, 21, 22, 27, 28, 29 Juni
  • 4, 5, 6, 11, 12, 13, 18, 19, 20, 25, 26, 27 Juli

 

Durch Vorzeigen des Vouchers mit QR-Code.

Nein, ich muss für jeden Zugangstag bezahlen.

Die QR-Code-Voucher sind auf einen Namen ausgestellt.

Ja.

Der Antrag auf Freistellung und die Zahlung können kumuliert werden.

Geltungsbereich Des Zugangsbeitrags

Die folgenden Bereiche sind von der Zugangsgebühr befreit: das gesamte Festland, die Bereiche der Ponte della Libertà, Piazzale Roma, der Bahnhof Santa Lucia und der direkt mit Piazzale Roma verbundene Bereich, der Seebahnhof, der Bahnhof San Basilio und die Isola Nova del Tronchetto.

Wenn Sie den ACTV-Anleger ausschließlich zum Umsteigen auf ein anderes Transportmittel betreten, ohne die Altstadt von Venedig zu betreten, ist die Zugangsgebühr nicht fällig. 

Wenn Sie hingegen an den Tagen, an denen die Zugangsgebühr erhoben wird, die Altstadt von Venedig betreten, ist die Zahlung fällig, mit Ausnahme von Personen, die unter die Ausschlussbedingungen (Art. 4) oder Befreiungsbedingungen (Art. 5) fallen.

Fans, die die speziell dafür vorgesehenen Linien benutzen (in der Regel diejenigen, die vom Festland abreisen und direkt am Penzo-Stadion ankommen), müssen nicht zahlen und müssen keine Freistellung beantragen.

Die kleineren Inseln der Lagune von Venedig (nicht von der Anwendung der Zugangsgebühr betroffen) sind: Lido di Venezia (einschließlich Alberoni und Malamocco), Pellestrina, Murano, Burano, Torcello, Sant'Erasmo, Mazzorbo, Mazzorbetto, Vignole, S. Andrea, La Certosa, S. Servolo, S. Clemente, Poveglia, Sacca Sessola.

Nein, für das Jahr 2025 ist versuchsweise weder die Anmeldung, noch die Zahlung des Zugangsbeitrags für Reisende zu einer der kleineren Inseln in der Lagune vorgesehen.

Die Zahlung des Beitrages gilt ausschließlich für den Zugang zur Altstadt der Gemeinde Venedig und den anderen kleineren Inseln der Lagune. Daher gilt der für den Zugang zur Stadt Venedig gezahlte Beitrag auch für den Zugang zu den kleineren Inseln der Lagune (In Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 189 vom 24. Oktober 2024 des GEMEINDERATS, wird bei der ersten experimentellen Umsetzung auch für das Jahr 2025 der Zugangsentgelt nicht auf die kleineren Inseln angewendet, die von der Verordnung bestimmt sind.)

Der Beitrag ist nicht fällig, wenn Sie nur die kleineren Inseln besuchen, ohne die Altstadt zu besichtigen. Bei der Organisation der Kontrollen wird diesen Fällen Rechnung getragen.

Die Inseln innerhalb des Umkreises der Altstadt, die von der Anwendung der Zugangsgebühr betroffen sind, sind: San Michele und Giudecca.

Stornierungen Und Erstattungen

Es wird möglich sein, den Befreiungsgutschein wiederzuerlangen, indem in die entsprechenden angegebenen Felder Art, Befreiungsunterart und E-Mail des Antragstellers eingegeben werden. Um Befreiungsgutscheine anderer Personen wiederzuerlangen, die mit derselben E-Mail erhalten wurden, muss auch die Schaltfläche "Hinzufügen" ausgewählt und Vorname, Nachname und Geburtsdatum eingegeben werden.

Ja, es ist möglich, Ihren eigenen Gutschein und/oder den jeder Person, für die Sie eine Befreiung beantragt haben ('zusätzliche Inhaber'), zu stornieren, indem Sie auf den entsprechenden Link in der E-Mail klicken und die Stornierung für jeden einzelnen Gutschein, also für jede einzelne Person, bestätigen.

Es ist möglich, den Zahlungsbeleg bis zum Vortag zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten, indem Sie das entsprechende Feld mit dem Buchungscode ausfüllen, der per Zahlungsbestätigungs-E-Mail bereitgestellt oder auf dem Ticket unter dem Buchungscode-Eintrag angegeben ist, und die gezahlten Beträge werden daher auf das gleiche verwendete Zahlungsmittel zurückgebucht. Mit der Stornierung des Belegs werden alle bezahlten Tickets derselben Transaktion storniert.

Sie können den Zahlungvoucher abrufen, indem Sie die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer in das dafür vorgesehene Feld eingeben, je nachdem, welche Daten Sie bei der Anmeldung und der Zahlung angegeben haben.

 

 

Bei Erstattungsanträgen, die ab dem Gültigkeitsdatum des Beitrags gestellt werden und in jedem Fall innerhalb der in Artikel 1 Absatz 164 des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 festgelegten Frist eingereicht werden müssen, sind entsprechende Unterlagen beizufügen. Solche Anträge können gestellt werden, indem man Erstattungsantrag Zugangsbeitrag Venedig aufruft und das entsprechende Formular ausfüllt.

Schüler/Studenten, Schulklassen Oder Organisierte Gruppen

Wir informieren Sie, dass in der Gemeinde Venedig auch eine Regelung für begleitete Touristengruppen in Kraft ist, die die Altstadt von Venedig und/oder die Inseln Murano, Burano und Torcello besuchen. Die städtische Polizei- und Sicherheitsverordnung sieht unter anderem eine zahlenmäßige Begrenzung von 25 Personen pro Gruppe vor, die von einem Führer oder Begleiter begleitet wird, der anderweitig als Ansprechpartner identifiziert wurde. Es wird auch die Pflicht zur Verwendung von Kopfhörern und gleichzeitig das Verbot der Verwendung von Verstärkergeräten eingeführt. Verstöße gegen die oben genannten Regeln werden mit Verwaltungsstrafen geahndet. Wir laden Sie ein, Informationen zu dieser Regelung unter diesem Link einzusehen: https://www.comune.venezia.it/it/content/regolamentazione-dei-gruppi-accompagnati.

An den Tagen, an denen die Zugangsgebühr erhoben wird:

  • Studenten, die in Venetien wohnen oder in der Gemeinde Venedig geboren wurden und Schulen jeglicher Art und Hochschul- und Posthochschulinstitute besuchen, die sich in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune befinden, müssen bei eventuellen Kontrollen einen Ausweis vorlegen;
  • Studenten, die nicht in Venetien wohnen und nicht in der Gemeinde Venedig geboren wurden und Schulen jeglicher Art und Hochschul- und Posthochschulinstitute besuchen, die sich in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune befinden, müssen bei eventuellen Kontrollen nur den Instituts-ausweis oder eine vom Institut ausgestellte Erklärung vorlegen.

Lehrer müssen den Zugangsbeitrag nicht bezahlen, da sie sich als Arbeitnehmer registrieren und den QR-Code-Voucher erhalten können. Für die Begleitperson hingegen gibt es keine spezifische Befreiung, so dass sie, wenn sie nicht unter die Bedingungen des Ausschlusses (Art. 4) und der Freistellung (Art. 5) fällt, den Beitrag zahlen muss. Wenn Sie unter die Ausschluss- (Art. 4) und Freistellungsbedingungen (Art. 5) fallen, müssen Sie den QR-Code-Voucher Ihrem Befreiungsfall entsprechend erwerben.

Nein, für die im Jahr 2025 vorgesehenen Anwendungstage müssen sie nur die Freistellung beantragen. Die Inanspruchnahme dieser Freistellung bedeutet nicht, dass alle Mitglieder der Gruppe, die an der Bildungsreise oder dem Besuch teilnehmen, mit Vor- und Nachnamen angegeben werden müssen, sondern es reicht aus, die Anzahl der Mitglieder der Gruppe anzugeben, sofern die Mitglieder gemeinsam reisen, so dass sie im Falle einer Kontrolle als Gruppe identifiziert werden können.

  • - Sie kann von einem Reisebüro über die entsprechende Vereinbarung erfolgen, wobei nur der Name des Gruppenleiters angegeben wird.
  • - Andernfalls kann sie für kleine Gruppen auf https://cda.veneziaunica.it/de durch Eingabe der Namen aller Gruppenmitglieder durchgeführt werden.

Wer Den Zugangsbeitrag Bezahlen Muss

An den Tagen, an denen die Zugangsgebühr erhoben wird, müssen Personen, die an der Abschlusszeremonie auf dem Markusplatz („Tag der Promotion“) teilnehmen, die Zugangsgebühr für die Altstadt entrichten, es sei denn, sie fallen unter die Ausschlussbedingungen (Art. 4) und Befreiungsbedingungen (Art. 5).

Nur in Ausnahmefällen werden Zahlungsstellen in Piazzale Roma und auf dem Platz des Bahnhofs Venedig-Santa Lucia sowie in Tabakläden verfügbar sein. Wenn Sie daher nicht zu den von der Zugangsgebühr ausgeschlossenen (Art. 4 der Verordnung) oder befreiten (Art. 5 der Verordnung) Personen gehören und die Zugangsgebühr an den physischen Zugangspunkten zum Zeitpunkt des Zugangs erwerben, beträgt der Betrag 10,00 €."

Zum Beispiel Wenn der Tag des Zugangs zum historischen Zentrum von Venedig ein Sonntag ist, Bei einer Reservierung bis einschließlich des vorherigen Mittwochs zahlen Sie 5,00 € pro Person; wenn die Reservierung jedoch ab dem dritten Tag zuvor, ab Donnerstag, erfolgt, beträgt der zu zahlende Betrag 10,00 € pro Person

Nein, da diese Ausnahme von der Zahlung des Beitrags nur für die Mitglieder von Familien von Personen gilt, die die IMU in derselben Gemeinde gezahlt haben und die den Einwohnern gleichgestellt sind, daher nur für natürliche Personen.

Ja, für die im Jahr 2025 vorgesehenen Anwendungstage müssen Sie den Zugangsbeitrag entrichten, wenn Sie nicht unter die Ausnahme- (Art. 4) und Freistellungsbedingungen (Art. 5) fallen und kein Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Lebensgefährte, Verwandter oder Verschwägerter bis zum 3. Grad sind. Die Freistellung kann in jedem Fall durch einen Verwandten des Verstorbenen beantragt werden, der in der Altstadt wohnt und die Freistellung übermittelt.

Ja, für die im Jahr 2025 vorgesehenen Anwendungstage, wenn sie nicht unter die Ausnahme- (Art. 4 der Verordnung) bzw. Freistellungsbedingungen (Art. 5 der Verordnung) fallen. Wenn die Feier einen Einwohner betrifft, können dieser oder einer seiner Familienmitglieder die Einladung aussprechen und die Freistellung bestätigen.

Ja, für die Anwendungstage, die im Jahr 2025, vorgesehen sind, müssen Personen, die verheiratet, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad von Einwohnern auf dem Festland der Gemeinde Venedig sind, den Beitrag für den Zugang zur Altstadt zahlen, wenn sie nicht zu den Personen gehören, die unter die Ausnahme- (Art. 4) und Freistellungsbedingungen (Art. 5) fallen.

Nein, die derzeitige Regelung sieht keine Befreiung für Personen vor, die mit dem Bus nach Venedig kommen und die ZTL-Gebühr entrichten müssen.

Nein, die Inhaber der Venezia Unica-Karte sind nicht von der Anmeldung und/oder der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit, wenn sie nicht unter die Bedingungen der Ausnahmen (Art. 4) oder Freistellung (Art. 5) fallen.

Im Jahr 2025 wurde ein Frühbucherbonus eingeführt. Alle Personen, die nicht von den Ausnahmen und Befreiungen betroffen sind, können von diesem Angebot profitieren. Wer den Zugangbeitrag bis einschließlich dem viertletzten Tag vor dem Besuchstag entrichtet, zahlt lediglich 5,00 €. Ab dem dritten Tag vor dem Besuchstag beträgt der Beitrag 10,00 €.

Die Zahlung des Zugangsbeitrags muss von jedem entrichtet werden, der die Altstadt besucht, mit Ausnahme der vorgesehenen Freistellungen

Im Jahr 2025 wurde der Frühbucheranreiz eingeführt, der die Zahlung von 5,00 € nur für diejenigen vorsieht, die die Zugangsgebühr bis zum viertletzten Tag (einschließlich) vor dem Zugangstag entrichten. Für diejenigen, die die Zugangsgebühr in den 3 Tagen vor dem Zugangstag entrichten, beträgt der Betrag 10,00 €.

Im Jahr 2025 wurde ein Frühbucherbonus eingeführt. Wer den Zugangbeitrag bis einschließlich dem viertletzten Tag vor dem Besuchstag entrichtet, zahlt lediglich 5,00 €. Ab dem dritten Tag vor dem Besuchstag beträgt der Beitrag 10,00 €.

Ja. Im Jahr 2025 wurde ein Frühbucherbonus eingeführt. Wer den Zugangbeitrag bis einschließlich dem viertletzten Tag vor dem Besuchstag entrichtet, zahlt lediglich 5,00 €. Ab dem dritten Tag vor dem Besuchstag beträgt der Beitrag 10,00 €.